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Zeitarbeit lehnt Aufnahme in das Entsendegesetz ab

15.01.200711:36 UhrVereine & Verbände

(openPR) Der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) als größter Arbeitgeberverband in der Zeitarbeit lehnt die Einbeziehung in das Entsendegesetz und die Festlegung eines Branchen-Mindestlohns entschieden ab.

Nicht die Zeitarbeitsbranche will die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, sondern es sind nur Teile der Branche. „Die rechtliche Basis dafür ist nicht vorhanden“, so der Hauptgeschäftsführer des AMP, Thomas Hetz. „Nicht soziale Hintergründe sind das Motiv, sondern man will unliebsame Tarifkonkurrenz ausschalten.“ In der Zeitarbeit konkurrieren Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften (CGB) mit denen des DGB.

Wenn es in der SPD heißt, für die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz kommen alle Branchen in Frage, die von der EU-Dienstleistungsrichtlinie betroffen sind, so ist die Nennung der Zeitarbeit in diesem Zusammenhang absurd. Denn die Zeitarbeit ist aus dem Geltungsbereich ebenso ausgenommen wie z.B. das Gesundheits- und Verkehrswesen. Im Artikel 2 Abs. 2 der Richtlinie sind die Tätigkeiten festgelegt, auf welche die Richtlinie nicht anzuwenden ist: „(2) Diese Richtlinie findet auf folgende Tätigkeiten keine Anwendung e) Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen.“

„Wenn Teile der SPD immer wieder den Zusammenhang zwischen Dienstleistungsrichtlinie und der Aufnahme der Zeitarbeit in das Entsendegesetz herzustellen versuchen, so ist dies eine bewusste Irreführung“, betonte der AMP-Hauptgeschäftsführer. „Hier soll die Dienstleistungsrichtlinie offensichtlich als Deckmantel dienen, um eine bestimmte Politik durchzusetzen.“

Kontakt:
AMP e.V., Kronenstraße 3, 10117 Berlin
Tel.: 030 / 20 60 98 – 0, Fax: 030 / 20 60 98 – 11
E-Mail: E-Mail, Internet: www.amp-info.de

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