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Scheidung im Internet

19.12.200715:19 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Vermehrt nimmt die Nutzung des Internets zu, ob bei der Recherche über Google, beim Ersteigern von Waren über Ebay oder über den Kauf bei Amazon. Auch die Versandhäuser bieten mittlerweile den Kauf über das Internet bequem von zu Hause aus an, auch Dienst- und Werkleistungen können auf diese Weise in Anspruch genommen werden.



In die Reihe von Dienstleistungen hat sich auch das Angebot von Scheidungen eingereiht. Die Darbietung so genannter Internet- oder Onlinescheidungen im WorldWideWeb hat in den vergangenen Jahren ständig zugenommen. Hier stellt sich die Frage, welche Vorteile solche Scheidungen über das Internet wirklich bieten.

Zunächst einmal muss unterstrichen werden, dass in Wirklichkeit keine Scheidungen im Internet statt finden und sich keiner den Weg zum Familiengericht ersparen kann. Eine Scheidung über das Internet und ohne Gerichtstermin beim Familiengericht gibt es nicht.

Dennoch kann im günstigsten Fall die Zeit für die Wahrnehmung eines Termins in einer Rechtsanwaltskanzlei eingespart werden. Ferner besteht die Möglichkeit, dass der andere Ehepartner auf die Beauftragung einer weiteren Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes verzichtet (was selbstverständlich auch sonst möglich ist), da dem Anwaltszwang bei Scheidung bereits dadurch Rechnung getragen wird, dass ein Ehepartner sich rechtsanwaltlich vertreten lässt. Damit können auf diese Weise die Kosten für eine weitere Rechtsanwaltskanzlei gespart werden. Vor diesem Hintergrund tritt eine Kostenminderung ein.

Diese Möglichkeit bieten verschiedene Portale im Internet an, zum Beispiel scheidung-deutschland.de, ehe-scheidung-online.de, scheidung-uebers-internet.de und weitere.

Hierbei können den Internetauftritten zum Teil auch Informationen entnommen werden und einige Anbieter, wie scheidung-online-anwalt.de und scheidung-deutschland.de, bieten auch die Möglichkeit, per Knopfdruck die eigenen Kosten errechnen zu lassen. Schließlich wird auch auf die Option der Beantragung von Prozesskostenhilfe hingewiesen, so dass im Falle der Bedürftigkeit die Staatskasse die Kosten der Scheidung übernimmt. Auch in diesem Fall kann die Beantragung oftmals direkt über das Internetportal erfolgen.

Insgesamt wird sich diese Möglichkeit für all diejenigen Scheidungswilligen lohnen, die alle ihre Angelegenheiten möglicherweise schon geregelt und abgeklärt haben und eine einvernehmliche Scheidung ohne Streitpotential anstreben. In diesen Fällen können sich die Parteien auch einvernehmlich einigen, die Kosten des einen beauftragten Rechtsanwaltes zu teilen, wodurch die Scheidungskosten natürlich in einem geringen Rahmen gehalten werden können.

Sollte eine Auseinandersetzung wahrscheinlich sein oder aber konkret ins Haus stehen, so wird die Beratung durch eine Rechtsanwaltskanzlei vor Ort hingegen ratsam sein und hin und wieder auch unumgänglich werden. In diesen Fällen sollte einer örtlichen Kanzlei der Vorzug gegeben werden.

Als Königsweg kommt die Beauftragung einer Kanzlei vor Ort in Betracht, die zugleich die Möglichkeit über das Internet anbietet und deren Beratung sodann im Bedarfsfalle vor Ort in Anspruch genommen werden kann.

Denn wie sich der letzte Abschnitt der Beziehung im Falle einer Trennung entwickelt ist oft nicht vorhersehbar.

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