(openPR) Berlin, 19.12.2007 - Die SJD – Die Falken fordert die Parteien im Bundestag auf, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, weil das „Politik statt Lyrik“ ist. Erhöhtes Krebsrisiko von Kindern unter fünf Jahren in der Nähe von Atomkraftwerken, sich häufende Schreckensmeldungen über vernachlässigte und getötete Kinder, der Pisa-Schock, die Politikverdrossenheit junger Menschen, massive Zunahme der Kinderarmut seit Einführung den neuen Arbeitsmarktreformen. All dies zeigt die viel zu geringe Beachtung der Lebenssituation von Kindern. Kinder werden weiterhin als Objekte statt als Subjekte behandelt.
Heute treffen sich im Bundeskanzleramt die Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundesregierung zum sogenannten "Kindergipfel". Doch Frau Merkel hat schon im Vorfeld ihre Meinung zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz kundgetan. Ihr und ihrer Partei scheinen Anpassungen und Regelungen hier und da ausreichend, sie lehen eine Grundgesetzänderung ab.
Wer meint, die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz sei „reine Symbolpolitik“, wie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihre Ablehnung begründet, läuft Gefahr, damit den Stellenwert des Grundgesetzes allgemein in Frage zu stellen.
Die SJD – Die Falken begrüßt die fraktionsübergreifende Initiative, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen zu wollen. „Wir wollen endlich Taten sehen,“ fordert Sven Frye, Bundesvorsitzender der SJD – Die Falken, „die schönen Worte von Kanzlerin und Jugendministerin reichen uns schon lange nicht mehr!“
Die Bundesrepublik hat die UN-Kinderrechtskonvention mit der Ratifizierung 1992 zu geltendem Recht gemacht. Damit hat sie sich verpflichtet, „alle geeigneten Maßnahmen zur Verwirklichung der anerkannten Rechte [...] unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel“ zu treffen.
Die UN-Kinderrechtskonvention macht Kinder und Jugendliche zu eigenständigen Persönlichkeiten mit Rechten auf Leben, Entwicklung und Förderung, Schutz, Bereitstellung von Ressourcen und Partizipation. Die UN hat Deutschland schon vor einigen Jahren aufgefordert, die Kinderrechte im Verfassungsrang zu verankern.











