(openPR) Durch die Erbschaftssteuerreform wird die erbschaftssteuerliche Privilegierung von Immobilien– und Betriebsvermögen in dieser Form nicht mehr weiter bestehen. Insbesondere bei ertragsstarken Unternehmen und mittleren bis großen Immobilienobjekten wird sich die erbschafts– und schenkungssteuerliche Bewertung aller Voraussicht nach erheblich erhöhen. Die Steuerprivilegierung sollte daher dringend noch genutzt werden.
Es stellt sich die entscheidende Frage, wie das künftige erbschaftsteuerliche Bewertungsrecht ausgestaltet werden soll. Das drängendste bewertungsrechtliche Problem ist die drohende Mehrfachbesteuerung. Hier droht ein und dieselbe Steigerung des Leistungsvermögens, ein Steuersubstrat, mehrfach steuerlich belastet zu werden. Zunächst erbschaftsteuerlich bei Bewertung nach dem Ertrags– bzw. Verkehrswert, und dann wiederum, infolge tatsächlichen Eintritts der Erträge, ertragssteuerlich.
Diese doppelte steuerliche Belastung kann in Einzelfällen an den Rand der Vollkonfiskation führen.
Die sich hier wiederspiegelnde Problematik der Mehrfachbesteuerung ist durch Rückkopplungseffekte aus dem Zusammenwirken von einerseits vertretbaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, andererseits durch die in den letzten Jahren immer weiter zunehmenden ertragsteuerlichen Verstrickungen verursacht.
Der Gesetzgeber ist daher veranlasst, eine Anpassung im Ertragssteuerrecht zu vollziehen
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