(openPR) Risiken bei VIP-Fonds offenbar systematisch gegenüber Anlegern verschwiegen
Nachdem es der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Kälberer & Tittel im August 2007 als erster Kanzlei gelungen ist, die Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch auf Medienfonds - seinerzeit hinsichtlich des in erster Linie von der Commerzbank vertriebenen Medienfonds CFB 140 - zu übertragen (Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.08.2007, Az. 4 O 675/06), wurde die Commerzbank am 13.12.2007 erneut verurteilt, dieses Mal hinsichtlich des Medienfonds VIP 3.
Das Landgericht München I (Az. 22 O 7479/07) hat dabei offenbar - die Urteilsgründe liegen noch nicht vor - in erster Linie auf eine fehlerhafte Anlageberatung abgestellt. In der Beweisaufnahme wurde deutlich, dass die Beraterin der Commerzbank die Fondsbeteiligung als sichere Anlage dargestellt hat.
Das Urteil des Landgerichts München I ist keine Überraschung. In den letzten Wochen mussten die Berater der Commerzbank in zahlreichen Beweisaufnahmen Falschberatungen einräumen.
Interne Unterlagen der Commerzbank, die Kälberer & Tittel vorliegen, lassen eine systematische Verharmlosung der Risiken vermuten. "Wenn man sich die Mitarbeiterinformationen der Commerzbank, die den Beratern zur Verfügung standen, anschaut, wird schnell klar, wie es zu diesen Falschberatungen kommen konnte." so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Kälberer. "Anhand dieser Unterlagen war eine inhaltlich richtige Beratung fast ausgeschlossen."
Die Commerzbank wurde inzwischen sowohl bei VIP 3 als auch bei VIP 4 wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.12.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
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Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

















