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Gerontopsychiatrierecht – eine nicht alltägliche Rechtsmaterie

04.12.200717:20 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Gerontopsychiatrierecht – eine nicht alltägliche Rechtsmaterie
Das Internetportal zum Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das Internetportal zum Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) Der demografische Wandel und damit der Bedeutungszuwachs der Gerontopsychiatrie stellt uns auch im Recht vor gänzlich neue Herausforderungen. Das Recht des dementiell erkrankten Bürgers dürfte zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden, geht es doch im Kern um Fragen der Sicherheit, der gebotenen Therapie und der Absicherung der Grundrechte des multimorbiden Alterspatienten.

Das Gerontopsychiatrierecht widmet sich speziell diesen Fragen rund um den Alterspatienten, der sowohl ambulant als auch stationär geriatrisch betreut wird. Wir möchten mit unseren speziellen Internetangebot einen Beitrag dazu leisten, dass die rechtlichen Fragen - aber auch vornehmlich Probleme - eine zeitgemäße und an den Bedürfnissen der multimorbiden Demenzpatienten ausgerichtete praxisorientierte Lösung erfahren.

Zugleich muss aber auch deutlich darauf hingewiesen werden, dass nicht selten prominente Pflegerechtler selbst einen Beitrag dazu leisten, dass in der Praxis erhebliche Rechtsunsicherheiten zu beklagen sind: "Wir stehen ohnehin mit einem Bein im Gefängnis" und dieses Selbstbekenntnis der pflegenden Mitarbeiter bedarf eigentlich keiner Kommentierung, kommt doch in ihm ein stückweit die Resignation zum Ausdruck.

Insgesamt verfolgen wir einen interdisziplinären Ansatz und hoffen, dass wir mit dieser Präsenz zum weiteren Nachdenken anregen werden, wenn es darum geht, sich in unseren säkularisierten Gesellschaft für die multimorbiden und zumeist gerontopsychiatrisch erkrankten Mitbürger in ihrer Rolle als Patienten positionieren zu müssen.

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