(openPR) Eine ausführliche Rezension der Entscheidung (Beschl. v. 31.03.09 (Az. 4 T 319/07) soll zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Gleichwohl dokumentiert auch dieser Beschluss, dass das selbstbestimmte „Sterben“ dringend einer „gesetzlichen Grundlage“ bedarf, damit im Zweifel auch die Gerichte davon entlastet werden, sich ggf. mit „Spekulationen“ auseinandersetzen zu müssen oder, was freilich ebenfalls nicht ausgeschlossen ist, sich selbst an „Spekulationen“ zu beteiligen (L. Barth, 17.04.09)
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Quelle: IQB – Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht >>> http://www.iqb-info.de/LG_Kleve_31_03_09_PEG.pdf
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