(openPR) Verstoßen Textpassagen in Rudolf Steiners Werk gegen die schweizerische Anti-Rassismus-Bestimmung? Die Auslieferung eines Buches seiner Gesamtausgabe wurde jetzt gestoppt. Die Nachlassverwaltung Rudolf Steiner reagiert auf drohendes Strafverfahren.
BALINGEN/DORNACH: Ende September 2007 hatten die Akion Kinder des Holocaust und der Journalist Michael Grandt Strafanzeigen gegen den Rudolf Steiner Verlag in Dornach gestellt, weil dieser das Buch mit Titel „Gesammelte Aufsätze zur Literatur 1884-1902“ weiterhin ausliefert, obwohl das Buch, ihrer Meinung nach, antisemitische Passagen enthält. Samuel Althof von der Aktion Kinder des Holocaust bezeichnete die Stellen klar „menschenfeindlich“ und forderte den Verlag auf, die problematischen Passagen wenigstens mit Sonderhinweisen zu kommentieren. Michael Grandt hingegen sprach sich für ein Verbot des Buches aus.
Cornelius Bohlen, der Präsident Nachlassverwaltung Rudolf Steiner erklärte nun gegenüber der Basler Zeitung, das betroffene Buch werde nicht mehr weiter ausgeliefert. Bohlen reagiert damit auf ein drohendes Strafverfahren. „Die Auslieferung dieses Buches wird gestoppt“, sagte er gegenüber der BZ und verspricht: „Wir gehen die Kommentierung der umstrittenen Passagen im nächsten Jahr an. Wir wollen keine Kompromisslösung. Wir wollen einen klaren Umgang mit der Problematik. Wir sind auch der Auffassung, dass einzelne Aussagen rassistisch wirken können.“ Gleichwohl sei die Gesinnung von Rudolf Steiner klar nicht rassistisch.
Michael Grandt erklärte, dass die Nachlassverwaltung die Auslieferung des umstrittenen Buches nur stoppen würde, um einem drohenden Strafverfahren zu entgehen. Wenn nämlich ein Gericht darlegen würde, dass das Buch gegen die Anti-Rassismus-Bestimmung verstoßen würde, hätte die Rudolf Steiner Nachlassverwaltung ein großes öffentliches Problem und eventuell einen großen Schaden, weil Rudolf Steiner auch der Begründer der Waldorfschulen ist. „Das will man, meiner Auffassung nach, umgehen.“
„Allerdings“, so Grandt weiter, „kann die Anthroposophische Gesellschaft und die Nachlassverwaltung sich nun nicht mehr auf den Standpunkt zurückziehen, dass Rudolf Steiner ein unbeschriebenes Blatt in Sachen Rassismus sei, denn das Bundesfamilienministerium und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien haben bereits im September bei zwei anderen Bücher von Rudolf Steiner festgestellt, dass diese Elemente aufweisen, die aus heutiger Sicht als rassistisch zu bewerten sind. Jetzt stoppt die Nachlassverwaltung ein weiteres Buch von Steiner aufgrund derselben Vorwürfe.“
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Solothurn über eine weitere Strafanzeige gegen den Leiter des Rudolf Steiner Archivs, der die umstrittene Passage Rudolf Steiners relativiert haben soll, steht noch aus.








