(openPR) Ziel der Studie ist es Hilfestellung für die Beantwortung der Frage zu erarbeiten, ob und inwieweit die seit Oktober 2005 zu veröffentlichen Angaben auf der Basis der Vorschriften „Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages“ zu mehr Nachvollziehbarkeit und Transparenz geführt haben.
„Das Fazit fällt eher ernüchternd aus. Unter Berücksichtigung von Datenqualitätsmaßstäben kommt man zu dem Ergebnis, dass eher das Gegenteil von mehr Transparenz entsteht. Aussagen darüber, ob die Angaben zeitnah, aktuell und vollständig sind, können nicht gemacht werden. Die Ergebnisse in der Studie basieren ausschließlich auf Untergrenzen der Einkommensstufen und geben lediglich bei gutmütiger Betrachtung eine Tendenz der Nebeneinkünfte wieder“, so Marco Geuer, Leiter Datenanalyse der deducto GmbH und verantwortlich für die Studie.
Bodo Bruder, Geschäftsführer der deducto GmbH, unterstreicht: „Besonders irritierend bei der Erstellung der Auswertungen haben sich unter anderem die Formulierungen aus den Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages ausgewirkt. Die unter Ziffer 7, Abs. 2 formulierte Regelung macht nur die Angabe von Unternehmensbeteiligungen über 25% ohne Angabe der Stufe für Abgeordnete verpflichtend. Änderungen des Grenzwertes werden durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages festgelegt. Angaben hinsichtlich der Einkommensstufen 1 -3 werden ausschließlich als Mindestbeträge der Stufen und nicht weiter differenziert, z.B. Gehalt, Entschädigungs-, Ausgleichs- oder Sachleistungen, ausgewiesen.“
Die Studie kann per E-Mail unter Angabe der vollständigen Adresse bei deducto GmbH angefordert werden.
Weitere Informationen:
http://www.deducto.de
Ansprechpartner:
Herr Marco Geuer
Leiter Datenanalyse
E-Mail:
Telefon: +49 (2247) 9134-46
Fax: +49 (2247) 9134-42
Über deducto GmbH:
deducto ist ein zwischen Köln und Bonn ansässiges Beratungsunternehmen mit Spezialisierung auf die Bereiche Risikomanagement und Datenanalyse sowie prozessorientierte Verfahrensdokumentationen.
Die Überprüfung der Möglichkeiten für den digitalen Datenzugriff durch die Finanzbehörden gemäß Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sowie die Bewertung der maschinellen Auswertbarkeit der zu überlassenden Daten sind Schwerpunktthemen für deducto.