(openPR) Prospektaktualisierungen wurden häufig nicht überreicht, eine umfassende Rahmenvertriebsvereinbarung vorgegaukelt.
Dem Filmfonds droht ein Kapitalverlust in Höhe von 80 – 90 % der Einlagen. Durch den Fonds produzierte Filme spielten lediglich einen Bruchteil der Kosten ein. Offensichtlich wurde auch nur ein Bruchteil der Filme des Fonds über die 20th Century Fox Film Corp. vertrieben, obwohl zuvor versichert worden war, dass bis zu 10 Filme in bedeutenden internationalen Märkten vertrieben würden. Der durchschnittliche Anleger hatte sich jedoch bei seiner Anlageentscheidung ganz wesentlich von der Einbindung dieses Vertriebspartners in den aufgelegten Filmfonds leiten lassen. Zudem wurde Anlegern häufig bei den Vermittlungen des Fonds lediglich der ursprüngliche Anlageprospekt aus dem Jahre 2001 überreicht, nicht aber die Prospektaktualisierungen aus den Jahren 2002 und 2003.
Bereits im Jahre 2002 kritisierte der renommierte Brancheninformationsdienst kmi: „ Die langfristige „Liquiditätsrechnung“ basiert auf statistischen Werten, wobei keine selektive Auswahl von Filmen erfolgte, sondern die Durchschnittswerte aus einer Filmdatenbank von 188 Kinofilmen der Jahre 1996 bis 2000 zugrundegelegt wurden. Nach Abzug aller Kosten wurden somit in der Prognoserechnung Erlöse i.H.d. 1,46-fachen der Produktionsbudgets berücksichtigt. Somit wurden dem Basismodell Erlöse zugrundegelegt, die teilweise höher sind als bei anderen Medienfonds.“
Rechtsanwalt Herbert Jakobs, Partner der Anlegerschutzkanzlei Jakobs I Guilleaume in Senden/Münster vertritt die Auffassung, dass Anleger ihre Beteiligung dringend auf Rückabwicklungsmöglichkeiten untersuchen lassen sollten, bevor der völlige Verlust der Einlage tatsächlich eintritt.
„Für Anleger, die aufgrund der schlechten Performance des Filmfonds N1 European Film Produktions-GmbH & CO. KG Abstand von ihrem Engagement nehmen möchten, bestehen gute Chancen auf Rückabwicklung“ so Anlegerschutzanwälte Karine Guilleaume de Acosta und Herbert Jakobs, Partner der Anlegerschutzkanzlei Jakobs I Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft aus Senden I Münster, NRW. „Allerdings sollte nicht abgewartet werden, bis der Fonds endgültig stirbt und das Windhundrennen um die letzten Gelder eröffnet ist“ empfiehlt Herbert Jakobs.
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Jakobs | Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine von Karine Guilleaume de Acosta und Herbert Jakobs gegründete Spezialkanzlei in Senden | Münster. Schwerpunkte der Beratungstätigkeit sind die Bereiche Kapitalanlagerecht | Bankrecht | Börsenrecht und Immobilienrecht. Die Kanzlei bietet umfassende Betreuung von höchster juristischer Qualität. Dabei sehen die Kanzleigründer die Rolle des Rechtsanwalts vor allem in der Wahrung und dem Schutz des Mandantenvermögens gegen rechtswidrige Eingriffe und Beeinträchtigungen.
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