(openPR) Rechtsschutzversicherungen müssen Kosten eines Vollstreckungsvergleichs und die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwaltes stets ausgleichen, Referendarin jur. Göknur Yalcin, Zorn Reich Wypchol, Rechtsanwälte in Sozietät, Giessen, informiert:
Der BGH hat in seinem Urteil vom 24. 01. 2006, Az.: VII ZB 74/05, (im Volltext unter: http://www.anwaelte-giessen.de) erneut bestätigt, dass die Kosten eines im Zwangsvollstreckungsverfahren geschlossenen Vergleichs und die Kosten der Vergleichs- und Einigungsgebühr „notwendige Kosten“ der Zwangsvollstreckung darstellen. Schon im Jahre 1991 stellte der BGH in seinem Urteil vom 22.05.1991(Az.: IV ZR 183/90) fest, dass die Rechtsschutzversicherung des Klägers sich zu Unrecht geweigert hatte, die Kosten einer Rechtsanwalt-Kostenrechnung über einen Vollstreckungsvergleich zu erstatten.
Ein Vollstreckungsschuldner kann also für den Abschluss und das Aushandeln eines Vollstreckungsvergleichs einen Rechtsanwalt beauftragen, um weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.
Zorn Reich Wypchol
Rechtsanwälte in Sozietät
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Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.
Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, AGG, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.
Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht) und Erbrecht (Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern).
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Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
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Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.
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