(openPR) Erstmals ist die BVT Capital Partners Deutschland II GmbH jetzt zur Zahlung von Schadensersatz an einen Anleger verurteilt worden. Das Landgericht München I sieht es als erwiesen an, dass der BVT Verkaufsprospekt mit unrichtigen bzw. stark geschönten Angaben für ein Frankfurter Büro-Bauprojekt geworben hat. Daher muss der Finanzdienstleister dem Anleger, der von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertreten wird, € 515.000,00 Schadensersatz zahlen.
Zum Hintergrund: BVT Capital Partners hatte schon im Jahr 2002 Beteiligungsmöglichkeiten an der Finanzierung eines Bürogebäudes in Frankfurt am Main angeboten. Anleger sollten dazu Darlehen geben, die ihnen laut Verkaufsprospekt nach etwa 14 Monaten zurückgezahlt werden sollten. Nachdem bis 2005 und selbst nach mehrmaliger Aufforderung die versprochene Rückzahlung seines Darlehens nicht erfolgt war, beauftragte der betroffene Anleger schließlich die auf Kapitalanlagerecht spezialisierten CLLB Rechtsanwälte, Klage beim Landgericht München I einzureichen.
Die Klage ist auf Zahlung der Einlage gerichtet und stützt sich unter anderem darauf, dass der Verkaufsprospekt irreführende Angaben zum Darlehen, aber auch zum Mietmarkt Frankfurt enthält. Nachdem das Landgericht ein Sachverständigengutachten zur Immobiliensituation in der Mainmetropole eingeholt hatte, wurde der Klage mit Urteil vom 19. Oktober 2007 stattgegeben. Dazu Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun von CLLB: „Der Anleger kann von der Gesellschaft nun die Erstattung seiner Einlage und der gezahlten Provision als Schadensersatz verlangen. Insgesamt geht es dabei um € 515.000,00.“
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Da die Klageforderung aber nicht nur auf die Prospektunrichtigkeit, sondern auch noch auf weitere Punkte gestützt wird, ist Franz Braun zuversichtlich, dass auch die höheren Instanzen die Forderung seines Mandanten bestätigen werden. Wegen möglicherweise drohender Verjährung sollten Anleger, die ebenfalls Forderungen gegen BVT Capital Partners haben, noch bis Ende dieses Jahres Kontakt mit einem spezialisierten Rechtsanwalt aufnehmen und ihre Ansprüche prüfen lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „BVT Capital Partners" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.11.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.










