(openPR) Dieser Tage fragen sich viele Anleger der Schefenacker-Anleihe, wohin der Weg des schwäbischen Traditionsunternehmens führt. Die Esslinger gelten als Marktführer bei der Produktion von Rückspiegeln und beliefern zahlreiche Automobilhersteller.
Die Schwaben emittierten eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen in Höhe von € 200 Mio. mit einem Zinsschein in Höhe von 9,5%. Über die hohen Zinsen wurden viele private Investoren gelockt. Am Ende war die Anleihe 2,5-fach überzeichnet und wurde zu 104,5% an der Börse gehandelt.
Das waren scheinbar hervorragende Aussichten. Heute sieht die Welt anders aus: Die Umstrukturierung griff nicht, die Firma stand kurz vor der Pleite und die Zerschlagung des Weltmarktführers konnte Medienberichten zufolge durch die Gründung einer englischen Gesellschaft - und damit der Umgehung des deutschen Insolvenzrechts - vorerst abgewendet werden. Die Anleihe wird bei weniger als 35% gehandelt.
Die Anleihe-Gläubiger haben dadurch wahrscheinlich sehr viel Geld verloren. Sie wurden mit einer Barzahlung in Höhe von insgesamt € 7,5 Mio. abgefunden und erhalten für den Schuldenerlass u.a. fünf Prozent der Anteile an dem Unternehmen. Das ist für die meisten Anleger eine herbe Enttäuschung. Deshalb rät der Hamburger Rechtsanwalt und BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Matthias Gröpper allen Anleihe-Gläubigern, ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen: „In mehreren Fällen sind Schefenacker-Anleger nicht hinreichend über die ganz erheblichen Risiken der Kapitalanlage informiert worden. In diesen Fällen kommen Schadensersatzansprüche gegen den Berater in Betracht." Und das könnte die meisten privaten Investoren betreffen. Denn nach Expertenmeinung gelten Investitionen in derartige Hochzins-Anleihen für Privatanleger als viel zu riskant. Und die Schefenacker-Anleihe wurden von den Analysten mit einem CCC (Gefahr des Zahlungsverzugs) geratet. Rechtsanwalt und BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Gröpper: „Angesichts dieser Tatsachen glich das Investment von Anfang an einem Glückspiel. Daran muss sich jetzt jede Beratung messen lassen."
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Schefenacker" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.11.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.






















