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Penell GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet

Bild: Penell GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Für die Anleihe-Gläubiger der Penell-GmbH kommt es immer dicker. Das Amtsgericht Darmstadt hat am 27. März das Insolvenzverfahren über das Unternehmen eröffnet (Az.: 9 IN 105/15). Die Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten.

Bereits Anfang Februar hatte die Penell GmbH Insolvenzantrag gestellt, da die Liquiditätslücke nicht zu schließen und eine Fortführung des operativen Geschäfts daher nicht möglich sein. Nun hat das Amtsgericht Darmstadt das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 29. April 2015 beim Insolvenzverwalter anmelden. Nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden.



„Das sollte für die Anleihe-Gläubiger aber nur der erste Schritt sein“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. „In einem weiteren Schritt sollten parallel auch mögliche Schadensersatzansprüche geprüft werden. Denn ob die Insolvenzmasse ausreicht, um alle Forderungen zu bedienen, ist zumindest zweifelhaft. Dann müssten auch die Anleihe-Gläubiger finanzielle Verluste hinnehmen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann der erfolgversprechendere Weg sein.“

Die Aussichten auf die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen schätzt der erfahrene Rechtsanwalt als gut ein. Denn die Anleihe sollte mit dem Lagerbestand an Kupfer besichert sein. Doch dieser Bestand war weitaus geringer als prospektiert. „Hier liegt offensichtlich ein Prospektfehler vor. Dadurch kann das Geschäft rückabgewickelt werden“, so Cäsar-Preller. Ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche sei eine fehlerhafte Anlageberatung. Cäsar-Preller: „Die Anleger hätten über die Risiken ihrer Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. Wurden Risiken verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, rechtfertigt das den Schadensersatzanspruch.“

Der nächste wichtige Termin für die Anleger ist dann die Gläubigerversammlung am 10. Juni am Amtsgericht Darmstadt.

Die Penell GmbH hatte die Unternehmensanleihe mit einem Zinssatz von 7,75 Prozent und einer fünfjährigen Laufzeit erst 2014 begeben. Doch schon kurz nach der Emission stand fest, dass der Lagerbestand weit weniger wert ist als prospektiert und die Anleihe damit nicht ausreichend gemäß den Prospektvorgaben besichert ist.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

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