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Penell Anleihe: Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt offenbar

Bild: Penell Anleihe: Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt offenbar
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Wird die Penell GmbH zu einem Fall für die Staatsanwaltschaft? Nach Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt zumindest Ermittlungen wegen Betrugsverdacht aufgenommen.

Hintergrund für die Ermittlungen dürfte sein, dass die Kupfer-Lagerbestände bei weitem nicht den Wert haben, wie das Unternehmen angenommen hatte. Die Folge ist, dass die Unternehmensanleihe (WKN / ISIN A11QQ8 / DE000A11QQ82, die die Penell GmbH mit einem Zinskupon von 7,75 Prozent und einer Laufzeit bis 2019 begeben hatte, nicht ausreichend besichert ist. Im Prospekt hieß es, dass die Lagerbestände an Kupfer zur Besicherung der Anleihe dienen sollten. Der Wert sollte bei ca. 9 Millionen Euro liegen. Bei einer Inventur wurde allerdings festgestellt, dass der Warenwert nur bei rund 2,5 Millionen Euro liegt. Das macht eine Nachbesicherung der Anleihe fällig.

An dieser Nachbesicherung wird derzeit gearbeitet. Als zusätzliche Sicherheit wurden dem Treuhänder jetzt 100 Prozent der Anteile an der Synchro Plus GmbH, eine Schwestergesellschaft der Penell GmbH, übertragen. Dies ist ein Teil des Nachbesicherungskonzepts, das den Anleihe-Zeichnern bei einer Gläubigerversammlung detailliert vorgestellt werden soll.

„Ob und welche Forderungen auf die Anleger zukommen werden, ist derzeit noch völlig offen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sie auf einen Teil der Besicherung verzichten sollen. Nach dem schlechten Start der Anleihe sollten sich die Anleger aber genau überlegen, ob sie einer Änderung der Anleihebedingungen ihre Zustimmung geben oder sich lieber von ihrer Kapitalanlage trennen möchten. Dies dürfte angesichts der Umstände möglich sein“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Dabei dürfte insbesondere Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht kommen. „Die Angaben im Verkaufsprospekt waren offensichtlich falsch. Das dürfte ausreichen, um die Kapitalanlage komplett rückabwickeln zu können. Ob die Anleger bewusst getäuscht wurden, müssen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zeigen“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

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