(openPR) Das Risiko, einem Mietnomaden zum Opfer zu fallen, ist für einen unerfahrenen Privatmann hoch. Erschwerend kommt noch hinzu, dass eine öffentliche schwarze Liste über Mietnomaden gegen das Datenschutzgesetz verstößt und somit rechtlich nicht zulässig ist. Eine ständig steigende Zahl von Privatinsolvenzen hat mit Sicherheit auch Auswirkungen auf die Mietzahlungen. Das Grundübel liegt wahrscheinlich in der allgemeinen wirtschaftlichen Situation und in der mit ihr einhergehenden Arbeitslosigkeit. Dies sollte dennoch keine Entschuldigung für den säumigen Mieter sein. Auch der Vermieter muss seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen und ist zur Deckung seiner Unkosten auf den Mietzins angewiesen.
Nach realer Einschätzung muss man damit rechnen, dass zeitnah keine Änderung des Mietrechts zu erwarten ist. Nach zwei aufeinander folgenden ausstehenden Mieten gibt es zwar die Möglichkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aber: „Fehlende Mietzahlung, Räumungsklage, Zwangsräumung…ein schwerer Weg für den Vermieter.
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