(openPR) Mit Blick auf die anstehende Reform der Pflegeversicherung kündigt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt an, Heimärzte im Pflegegesetz zu verankern. Wie ist Ihre Meinung dazu?, so die aktuelle Umfrage bei Vincentz.net. Derzeit sind 87 Stimmen (Stand 04.10.07 – 7.00 Uhr)
Das Zwischenergebnis lautet wie folgt:
Pro: Ausgewiesene Heimärzte würden die medizinische Versorgung in Pflegeeinrichtungen grundsätzlich verlässlicher machen (52.87 %)
Contra: Das hätte eine Einschränkung der freien Arztwahl zur Folge. Besser wäre es, die bisherige Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Heimen grundsätzlich zu verbessern (47.13)
Quelle: Vincentz.net >>> mehr dazu >>> http://www.vincentz.net/
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Das Zwischenergebnis dürfte nicht überraschen, wenngleich die vorgegebenen Antwortalternativen eher „unglücklich“ formuliert sind. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit dem „Heimarzt“ keine (!) Einschränkung der der freien Arztwahl einhergeht, sondern nach wie vor der Bewohner selbst darüber entscheiden kann, von wem er sich ärztlich betreuen lässt. Der „angestellte Heimarzt“, der im Übrigen keine fachlichen Weisungen des Trägers unterliegt, nimmt ggf. in Notfallsituationen den Altenpflegekräften das Entscheidungsrisiko ab und er arbeitet mit Blick auf das vom Hausarzt resp. Facharzt nach wie vor zu verantwortende therapeutische Behandlungskonzept kollegial zusammen. Dies schließt es aber freilich nicht aus, dass im Übrigen Bewohner etwa durch den „Heimarzt“ betreut werden wollen, so dass hier die Bewohner ihre Artwahl getroffen haben. Sofern es also nicht notwendig zur Einschränkung der Arztwahl kommt, dürfte das o.a. Abstimmungsergebnis wohl deutlicher für ein „Heimarzt-Prinzip“ sprechen, wenngleich andere Kooperationsformen freilich nicht ausgeschlossen sind. Die vorgegebene Antwort ist deshalb ein wenig unglücklich formuliert.













