(openPR) Hannover, 2. Oktober 2007 - Alles wird teurer, nur die Altersvorsorge nicht. Das ist kein verfrühter Aprilscherz – zumindest nicht für Angehörige von Kammerberufen, wie Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte. Als Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke zahlen sie Pflichtbeiträge für ihre Altersversorgung. Seit dem Jahr 2005 werden die Beiträge steuerlich anerkannt. Die steuerliche Entlastung kann gut und gern mehrere tausend Euro jährlich ausmachen. Geld, das in eine – ebenfalls staatlich geförderte – Basisrente investiert werden kann. So angelegt, wird ohne weitere Aufwendungen eine zusätzliche Rente erwirtschaftet.
Im Jahr 2007 können bereits 64% abgesetzt werden. Die Absetzbarkeit steigt bis zum Jahr 2040 auf 100 %. Das bedeutet, dass Freiberufler ihre Pflichtbeiträge als Sonderausgaben zu einem immer größer werdenden Teil geltend machen können. Insgesamt können pro Jahr bis zu 20.000 Euro bei Ledigen (40.000 Euro bei Verheirateten) für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte, also z.B. für den Pflichtbeitrag und die Basisrente, abgesetzt werden. Für Selbstständige die ideale Möglichkeit, Steuer sparend vorzusorgen. Zudem sind die Anwartschaften pfändungs- und Hartz-IV-sicher. Bei der Auswahl des Produktes ist es insbesondere für Selbstständige wichtig, dass das Produkt flexibel ist und sich jeder Lebenslage anpasst. Zuzahlungen, z.B. gegen Ende des Geschäftsjahres, sollten genauso möglich sein, wie Beitragspausen. Auf Wunsch sollte eine Hinterbliebenenabsicherung möglich sein.
Die VHV bietet mit der VHV Variorente-Invest (Basis) ein Produkt an, das diesen Anforderungen gerecht wird. Als fondsgebundene Basisrente kombiniert sie zudem die hohen Renditechancen von Investmentfonds mit der Sicherheit einer Rentenversicherung. Auch die Fondsauswahl der VHV Variorente-Invest (Basis) ist sehr vielseitig. Neben drei Investmentstrategien können Target Funds von Fidelity oder das neue Garantiefonds-Konzept von cominvest gewählt werden. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit einer individuellen Zusammenstellung von bis zu fünf Fonds aus einer erstklassigen Fondsauswahl. Das unabhängige Analysehaus Franke & Bornberg vergab bereits das Urteil: "FFF-hervorragend“.
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