Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
(openPR) „Scharfe Kritik hat Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe an den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums geübt, im Falle so genannter selbst verschuldeter Krankheiten Ärzte zur Mitteilung an die Krankenkassen zu verpflichten.“ »»»
Quelle: BÄK – Mitteilung v. 01.10.07 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.5062.5657.5704
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Dem Protest können wir uns nur anschließen. Es ist nicht hinnehmbar, dass das Arzt-Patienten-Verhältnis dadurch belastet wird, in dem der Arzt oder die Ärztin angehalten wird, entgegen der ärztlichen Schweigepflicht Mitteilung über selbst verschuldete Krankheiten gegenüber den Krankenkassen zu machen. Es gab und gibt gute Gründe für die ärztliche Schweigepflicht und der Gesetzgeber sollte es tunlichst unterlassen, für seine fehlgeleiteten Vorstellungen einer adäquaten Gesundheitspolitik die Ärzte für seine Zwecke zu instrumentalisieren.
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Der „Diskurs“ (?) über das frei verantwortliche Sterben eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen ist nach wie vor nicht nur soziologisch unterbelichtet, sondern zeichnet sich insbesondere durch Glaubensbotschaften der selbsternannten „Oberethiker“ und deren „Geschwätzigkeit“ aus.
„Lebensschützer“ meinen zu wissen, was die Schwersterkrankten und Sterbenden wünschen und welcher Hilfe diese am Ende ihres sich neigenden Lebens bedürfen.
Mit Verlaub: Es reicht nicht zu, stets die Meinungsumfragen zu kritisieren, in denen die Mehrheit der…
Es scheint an der Zeit, in einer hoch emotionalisierten Debatte „Ross und Reiter“ zu benennen, die sich fortwährend um den „Lebensschutz“ scheinbar verdienstbar gemacht haben und unbeirrt auf ihrer selbst auferlegten Mission fortschreiten.
Einige politisch Verantwortlichen sind gewillt, die „Sterbehilfe“ gesetzlich zu regeln und wie es scheint, besteht das Ziel in einer strikten Verbotsregelung.
Auffällig ist, dass es sich um eine handverlesene Schar von Ethiker, Ärztefunktionären, freilich auch Theologen und Mediziner handelt, bei denen ber…
Viele lokale Apotheken bieten ihren Kunden mittlerweile an, ihnen ihre Medikamente direkt an die Haustür zu liefern, um sich von der Konkurrenz aus dem Internet abgrenzen zu können. Da bei vielen Medikamenten Rückschlüsse auf die gesundheitlichen Beschwerden des Empfängers möglich sind, stellt sich die Frage, wie ein solcher Service datenschutzrechtlich korrekt ausgestaltet werden muss. Dabei ist darauf zu achten, dass ein unerlaubter Informationsfluss vermieden wird.
Die lokalen Apothekenbetreiber geraten zunehmend unter Druck, da die Inter…
Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) schließt sich dem Protest gegen die TI des Bayerischen Facharztverbandes an.
Der Psychotherapeutenverband DPNW teilt uneingeschränkt die Bedenken des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte, des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und des Bayerischen Facharztverbandes (BFAV).
In einem Schreiben …
Das Patientengeheimnis erfordert mehr als nur den korrekten Umgang mit Befunden und Behandlungsdaten. Ebenso wie der Arzt ist deshalb auch der Heilpraktiker gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wichtig ist außerdem eine Kultur der Diskretion im Praxisbetrieb.
Stuttgart, 30.7.2009. Die eigene Gesundheit ist für jeden Menschen ein hochsensibles Thema. Informationen über gesundheitliche Probleme gehören zur Privatsphäre und sind durch das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ geschützt. Egal ob ein Patient Verdauungsprobleme, ei…
Hamburg, den 04.03.2010. Eltern, die in Deutschland leben und an ihren Töchtern eine Genitalverstümmelung veranlassen, müssen auch in Zukunft keine Strafverfolgung fürchten.
Was angesichts der aktuellen Bundesratsinitiative zur Schaffung eines Straftatbestandes „Genitalverstümmelung“ zunächst paradox erscheinen mag, lässt sich anhand der rechtlichen Rahmenbedingungen schlüssig begründen:
Das Strafrecht kann immer erst dann angewandt werden, wenn die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis eines Verbrechens erhalten.
Genitalverstümmelungen werde…
OLG Koblenz zur Schweigepflicht des Arztes bei Erbstreitigkeiten
Bei Erbschaftsstreitigkeiten kann der Arzt des Erblassers von seiner Schweigepflicht entbunden werden. Das hat das OLG Koblenz entschieden (Az.: 12 W 538/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Erbrecht sieht vor, dass der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierfähig gewesen sein muss. Über diese Frage entbrennt häufig Streit unter den Erben. Um diese Auseinandersetz…
Ärzte, Zahnärzte und Angehörige der nichtmedizinischen Heilberufe müssen angesichts schleppender Zahlungseingänge immer öfter Patienten zur Zahlung der Patientenhonorare mahnen. Knackpunkt: Das Eintreiben der Forderung muss immer unter Berücksichtigung der Schweigepflicht erfolgen - und das erschwert das Mahnen gegenüber Patienten erheblich.
Die sinkende Zahlungsmoral unter Patienten belastet inzwischen jede zweite Arztpraxis: Im Durchschnitt verliert eine Arztpraxis ca. 1% ihres Umsatzes durch Forderungsausfälle; etwa jede 5. Honorarabrechn…
Die ärztliche Schweigepflicht gehört zu den wesentlichen Dingen, die ein Arzt bei – und auch außerhalb – seiner Berufsausübung zu beachten hat. Der Patient muss sich darauf verlassen können, dass sich der Arzt an seine Pflicht zur Verschwiegenheit hält. Nur so kann das für den Behandlungserfolg unabdingbare Vertrauensverhältnis entstehen.
Es gibt jedoch im ärztlichen Alltag immer wieder Situationen, in denen das Verschweigen von Informationen über den Patienten im straf- oder zivilrechtlichen Sinn falsch ist. Wann beginnt und wann endet die …
… Menge datenschutzrechtliche Risiken und praktische Probleme“, fasst Dr. Förster zusammen. In einer Mitgliederbefragung hatten sich die Oberpfälzer Zahnärzte einstimmig für den Protest ausgesprochen. „Wir haben uns zu entscheiden – GKV-Modernisierungsgesetz oder ärztliche Schweigepflicht“, erklärt Dr. Förster. „Im Interesse unserer Patienten wiegt die …
Die Corona-Pandemie ist seit vielen Monaten das vorherrschende Thema und sorgt für viele Veränderungen sowie Fragestellungen. Auch Betriebsärzte sind davon betroffen. So stellt sich unter anderem die Frage, ob Betriebsärzte berechtigt oder sogar verpflichtet sind, gegenüber Arbeitgebern zu offenbaren, wenn Arbeitnehmer positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind. Eine solche Offenbarung würde ja eigentlich im Zwiespalt mit der einhergehenden Schweigepflicht stehen, oder etwa nicht? Wir schaffen Klarheit!
Betriebsärzte sind fast ausschließlic…
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung (23.02.2010 – 9 AZN 876/09) die bereits vom Bundesgerichtshof aufgestellte Rechtsprechung bestätigt, wonach die Erben eines verstorbenen Patienten nur dann Einsicht in die Krankenakten erhalten, wenn dem kein mutmaßlicher Wille des Verstorbenen entgegensteht. Denn das Recht auf Schutz der persönlichen Daten und die ärztliche Schweigepflicht wirken auch über den Tod eines Patienten hinaus. Der Arzt hat unter Berücksichtigung des ihm bekannten tatsächlichen oder zu ermittelnden …
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