(openPR) Ärzte, Zahnärzte und Angehörige der nichtmedizinischen Heilberufe müssen angesichts schleppender Zahlungseingänge immer öfter Patienten zur Zahlung der Patientenhonorare mahnen. Knackpunkt: Das Eintreiben der Forderung muss immer unter Berücksichtigung der Schweigepflicht erfolgen - und das erschwert das Mahnen gegenüber Patienten erheblich.
Die sinkende Zahlungsmoral unter Patienten belastet inzwischen jede zweite Arztpraxis: Im Durchschnitt verliert eine Arztpraxis ca. 1% ihres Umsatzes durch Forderungsausfälle; etwa jede 5. Honorarabrechnung muss mindestens einmal angemahnt werden. Da diese Einnahmequelle für das Überleben der Praxis entscheidend ist, liegt es nahe, beim Mahnen auf bewährte Inkasso-Strategien zu setzen. Doch hier ist Vorsicht geboten: Für Arzt & Co. gelten beim Mahnen die - oft undeutlichen - Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht. Bei einem "Inkasso von der Stange" droht sonst viel Ärger.
akademie.de hat zu dieser Problematik einen Ratgeber (http://www.akademie.de/direkt?pid=39136&tid=11598) verfasst, der über das Forderungsmanagement für die Gruppe der Ärzte, Zahnärzte und Angehörige der nichtmedizinischen Heilberufe informiert und zahlreiche Praxis-Tipps gibt:
- Wie mahnen Ärzte richtig?
- Wie stellen sie Ihre Forderung/Rechnung so, dass diese gesetzlichen Vorgaben entspricht?
- Was müssen Ärzte im Umgang mit Patientendaten wissen?
- Wo endet der berechtigter Anspruch auf Honorar - und wo beginnt die Schweigepflicht?
- Dürfen Ärzte einen Rechtsanwalt einschalten? Ein Inkassounternehmen?
- Und was ist, wenn der säumige Patient wieder in der Tür steht und behandelt werden möchte?
Ratgeber: Ärztliche Schweigepflicht und Forderungsmanagement http://www.akademie.de/direkt?pid=39136&tid=11598










