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Amniozentese mit Risiken verbunden

27.09.200711:32 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Amniozentese mit Risiken verbunden
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Fruchtwasseruntersuchungen zur Früherkennung von Erkrankungen und Behinderungen eines ungeborenen Kindes bergen nach wie vor Risiken - bis hin zum Abgang des Fetus. Dies belegt eine aktuell veröffentlichte Studie mit Daten von mehr als 20.000 Schwangeren und in diesem Zusammenhang stehend empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) den verstärkten Einsatz eines risikoarmen Ersttrimester-Screenings. Die Methode beruht auf einer Kombination zweier Untersuchungen: Ultraschalluntersuchung und Blutanalyse (vgl. dazu Neue Untersuchungen zu Beginn der Schwangerschaft (pdf.) >>> http://www.degum.de/fileadmin/user_upload/Neue_Untersuchungen_zu_Beginn_der_Schwangerschaft.pdf

Die Amniozentese ist zwar eine sichere Methode zur Früherkennung bestimmter Chromosomenfehler. "Ein Ersttrimesterscreening durch DEGUM-qualifizierte Ärzte ist jedoch in vielen Fällen eine risikoarme Alternative", so DEGUM-Präsident Prof. Merz.

Quellenangabe für die Studie:
P. Kozlowski, A. Knippel, R. Stressig:
Individual Risk of Fetal Loss Following Routine Second Trimester Amniocentesis: A Controlled Study of 20 460 Cases (Individuelles Risiko für Schwangerschaftsverlust nach Routineamniozentese im 2. Trimenon: Eine kontrollierte Studie von 20 460 Fällen)
Ultraschall Med 2007; DOI: 10.1055/s-2007-963217

Kurze Anmerkung (L. Barth):
Im Rahmen des ärztlichen gebotenen Aufklärungsgesprächs ist deshalb angeraten, dass bei einer beabsichtigten Amniozentese zugleich auch die risikoärmere Untersuchungsmethode als Alternative zu besprechen ist. Rein vorsorglich darf darauf hingewiesen werden, dass die Verlaufs- und die Risikoaufklärung vom Arzt selbst in einem persönlichen Gespräch mit dem Patienten vorzunehmen ist. Eine Delegation auf nachgeordnetes Assistenzpersonal (Krankenschwester, Arzthelferin) ist nicht zulässig. Ebenfalls genügt nicht die bloße (!) Aushändigung eines Formulars zum Durchlesen und zur Unterschrift durch den Patienten. Allgemein wird es aber als ausreichend erachtet, wenn dem Patienten ein Aufklärungsformular zum Durchlesen überreicht wird und der Arzt dies anschließend mit ihm bespricht oder der Arzt das Aufklärungsgespräch anhand eines Formulars führt. Ein persönliches Gespräch ist daher in jedem Falle erforderlich.

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