(openPR) Am 21. September 2007 hat die Reform des Versicherungsvertragsrechts nach dem Bundestag nun auch den Bundesrat passiert und tritt somit am 01. Januar 2008 in Kraft. Das geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stammt noch aus dem Jahre 1908 und wird den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes nicht mehr vollständig gerecht. Die Versicherer müssen die Versicherungsnehmer künftig vor Abschluss eines Vertrages besser beraten und informieren. Das Beratungsgespräch ist zu dokumentieren.
Eine weitere wichtige Neuerung besteht darin, dass der Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss nur noch solche Umstände anzuzeigen hat, nach denen der Versicherer gefragt hat. Das Gesetz wird am 01. Januar 2008 in Kraft treten. Es gilt dann für alle nach diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge. Ab 01. Januar 2009 gilt es dann auch für alle Altverträge. Einzelheiten und das Gesetz im Ganzen können Sie unter www.cover-web.de/tipps/gesetze herunterladen. Hier finden Sie auch weitere interessante Informationen rund um das Thema Finanzen & Versicherungen.
Werner Moehrke
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