(openPR) EUROPATICKER Umweltruf (www.europaticker.de): Die Verwaltungsreform ist auf Kurs. Ende Jahr soll die zentrale Projektorganisation aufgelöst werden, auch wenn die Projektumsetzung nicht in allen Teilbereichen beendet sein wird. Entsprechend soll die Verwaltungsreform nicht mit zusätzlichen Reformprojekten ergänzt werden. Dies geht aus der gestern verabschiedeten Antwort des Bundesrates auf das Schreiben der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) vom 23. Januar 2007 hervor.
Mit Schreiben vom 23. Januar 2007 gelangte die GPK-S unter anderem mit dem Anliegen an den Bundesrat, der Verwaltungsreform den ihr zustehenden Stellenwert einzuräumen und der Koordination der verschiedenen Projekte erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.
In seiner Antwort betont der Bundesrat, dass die Verwaltungsreform ein wichtiges Ziel der Regierungstätigkeit ist. Das Projekt ist auf Kurs, so dass die Verwaltungsreform wie geplant mit dem Schlussbericht des Delegierten Ende 2007 abgeschlossen wird. Auf diesen Zeitpunkt wird der Bundesrat die zentrale Projektorganisation auflösen, auch wenn die Projektumsetzung nicht in allen Teilbereichen beendet sein wird. Der Bundesrat wird auch auf diesen Zeitpunkt entscheiden, wie die noch nicht abgeschlossenen Projekte über das Jahr 2007 zu begleiten sein werden.
In Zusammenhang mit dem Projekt ,Doppelspurigkeiten" thematisierte die GPK-S schliesslich auch die Reform der departementalen Gliederung. Der Bundesrat wird sich im laufenden Jahr eingehend mit entsprechenden Reformvorschlägen auseinandersetzen. Diese Reformdiskussion findet nicht im Rahmen der Verwaltungsreform, sondern im Kontext eines separaten Reformgefässes statt.
Die GPK-S forderte den Bundesrat schliesslich auf, die Projekte Aufgabenüber¬prüfung, Neues Rechnungsmodell und Corporate Governance des Bundes besser zu koordinieren und sie in einer Verwaltungsreform im weiteren Sinne zusammenzufassen. Letzteres lehnt der Bundesrat ab. Bei einer Zusammenführung dieser Projekte bestünde die grosse Gefahr, dass damit eine kaum mehr zu bewältigende Komplexität geschaffen würde und dass sich Blockierungen in Teilprojekten negativ auf den Verlauf der anderen Projekte auswirken könnten. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es aufgrund der vorhandenen Querbezüge unabdingbar ist, die Projekte inhaltlich und verfahrensmässig sorgfältig aufeinander abzustimmen. Diese Abstimmung wird insbesondere dadurch gewährleistet, dass die Führung und Koordination der genannten Vorhaben durch das EFD (EFV) wahrgenommen wird.