(openPR) Franz Josef Jung (Christdemokrat) und seine Abschuss-Debatte
Berlin/Lauterbach, den 17. September 2007 - Franz Josef Jung (CDU) möchte entführte Flugzeuge im Notfall auch ohne gesetzliche Grundlage abschießen lassen. Der deutsche Bundeswehrverband und Jetpiloten gehen beim Abschuss entführter Passagierflugzeuge auf Konfrontationskurs zu Verteidigungsminister Franz Josef Jung. "Ich würde jedem Soldaten, der mich fragt, dazu raten, einen solchen Befehl nicht auszuführen", sagte der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Bernhard Gertz, am Montag in Berlin. Ähnlich äußerte sich der Verband der Jetpiloten.
Scharfe Kritik kam erneut von der SPD. Die Christen-Union bzw. deren Führung stützte ihren Mitchristen Jung, die Opposition forderte seinen Rücktritt. Gerade nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz könne er sich nicht mehr auf einen übergesetzlichen Notstand berufen, rügte Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in der Münchner "Abendzeitung".
Jung verteidigte seine Position. Der "Staat" müsse "seine" Bürger schützen. Bis es eine verfassungsrechtliche Klarstellung gebe, gelte daher das Recht des übergesetzlichen Notstands, betonte er. Damit argumentiere der Christ auf Basis des Karlsruher Urteils vom Februar 2006. Das Bundesinnenministerium stützte Jungs Rechtsauffassung ebenfalls. Ein übergesetzlicher Notstand lasse in einer extremen Bedrohungslage des Staates einen Einsatz zu, wie ihn Jung aufgeworfen habe, sagte Schäubles Sprecher Stefan Kaller.
Christen-Generalsekretär Ronald Pofalla sprach von hysterischen Reaktionen, "gemessen an den tatsächlichen Bedrohungen, die wir real in Deutschland zur Kenntnis nehmen müssen". Sein Glaubensbruder Jung habe zu Recht auf ein Problem hingewiesen, dass bisher nicht gelöst worden sei. SPD und Grüne seien für das gescheiterte Luftsicherheitsgesetz verantwortlich und machten es sich nun zu leicht, indem sie die Rechtslücke einfach ignorierten.
Die obersten Richter hatten 2006 das noch unter der rot-grünen Regierung verabschiedete Gesetz gekippt, das den Abschuss gekaperter Passagiermaschinen ermöglichen sollte. Das Gericht untersagte grundsätzlich den Abschuss von Flugzeugen mit Unschuldigen an Bord. Zulässig sei der Abschuss einer entführten Maschine lediglich, wenn sich darin nur Täter befänden. Selbst in diesem Fall gibt es eine weitere Hürde: Die Bundeswehr dürfe die Polizei im Inland zwar unterstützen, jedoch nur mit polizeilichen Mitteln, stellten die Richter fest. Dies würde den Einsatz von Kampfflugzeugen und Raketen ausschließen.
"Abschuss wäre Totschlag"
Laut Soldatengesetz dürften die Piloten den Befehl zum Abschuss eines Flugzeuges mit Geiseln an Bord nicht befolgen, weil es sich dabei um Totschlag handle, sagte Gertz. Auch die Existenz eines übergesetzlichen Notstands in einem solchen Fall bezweifelte er. "Es gehört schon sehr viel juristische Phantasie dazu, in ein anfliegendes einzelnes entführtes Flugzeug einen Angriff auf die Grundfesten der Demokratie hineinzuinterpretieren."
Auch der Verband der Jetpiloten der Bundeswehr stellte sich gegen Jung. "Ich kann den Piloten nur empfehlen, in einem solchen Fall dem Befehl des Ministers nicht zu folgen", sagte Verbandschef Thomas Wassmann der "Leipziger Volkszeitung". Er empfinde es als merkwürdig, dass der Minister nicht in den zuständigen Gremien eine Entscheidung herbeiführen könne, um eine rechtlich saubere Klärung zu bekommen. Der Wehrbeauftragte Reinhold Robbe forderte, Klarheit zu schaffen. Die Polizeigewerkschaft GdP warf Jung vor, bestehende Gesetze mit den Füßen zu treten.
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