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Schlamperei oder Absicht – Die MAD-Affäre um die Mundlos-Akte

18.09.201209:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Schlamperei oder Absicht – Die MAD-Affäre um die Mundlos-Akte

(openPR) 17. September 2012. Über die Aufklärungspanne bei den Ermittlungen zur Terrorgruppe NSU äußert Philipp Wolfgang Beyer, Mitglied im Bundesvorstand der Partei DIE FREIHEIT, Unverständnis und fordert eine grundlegende Erneuerung der Inlandsgeheimdienste.

Hat der Militärische Abschirmdienst (MAD) seine Kontakte zu Uwe Mundlos, einem Mitglied der rechtsextremen Terrorgruppe NSU, absichtlich verschwiegen? Mit der Affäre rund um den MAD gerät auch Verteidigungsminister Thomas de Maizière zunehmend in die Kritik. Philipp Wolfgang Beyer: „Es kann nicht sein, dass sich der NSU-Untersuchungsausschuss seit Monaten um die Aufklärung der Mordserie bemüht, der Verteidigungsminister aber seit einem halben Jahr auf der Information des MAD sitzt. Da reicht es nicht, wenn de Maizière von bedauerlichen Versäumnissen spricht.“

Seit März hätte der Verteidigungsminister von einem Gespräch des MAD mit dem späteren Terroristen Uwe Mundlos aus dem Jahr 1995 gewusst. Beyer stellt sich die Frage, bei wem die politische Verantwortung für diese Panne liegt und ob die deutschen Geheimdienste die „rechte Gefahr“ bewusst übersehen. „Ein solches Verhalten zerstört das Vertrauen in unsere Dienste“, sagt Beyer. „Schließlich sprechen wir von zehn Morden, für die die rechte Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund verantwortlich gemacht wird. Die geheimdienstliche Ignoranz des Rechtsterrorismus hat Menschenleben gekostet.“ Für den stellvertretenden Bundesvorstand der Partei DIE FREIHEIT (www.diefreiheit.org) steht fest, dass der Austausch von Informationen und Aktionen der Inlandsgeheimdienste besser geregelt werden muss.

Der MAD hatte im März 1995 ein Befragungsprotokoll angefertigt, in dem der spätere NSU-Terrorist Uwe Mundlos vernommen wurde. Mundlos fiel dem MAD wegen rechtsextremer Aktivitäten während des Wehrdienstes auf. Trotz mehrfacher Anfragen an den MAD wurden die Mitglieder des NSU-Untersuchungsausschusses über diesen Vorgang nicht in Kenntnis gesetzt.

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