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Verbraucherinsolvenz und Beratungshilfescheine - Das Justizministerium wird vom VfE gefordert

(openPR) Der Verein für Existenzsicherung e.V. unter der Ägide seines Präsidenten Johann Tillich interveniert an höchster Stelle. Die aktuelle Rechtspraxis der Schuldnerberatung steht in einem krassen Missverhältnis zu den realen Situationen.

Karlsfeld, Dienstag, 11. September 2007 - Zwar hat die Bundesregierung mittlerweile in Teilbereichen umgelenkt , akuter Handlungsbedarf besteht aber weiterhin. Inzwischen werden die Banken gesetzlich gezwungen, ihren Kunden ein Guthabenkonto zu führen. Obwohl dies seitens der Geldinstitute immer wieder zugesichert wurde, blieb es bei der profanen Absichtserklärung, die Umsetzung wurde verschleppt und verzögert. Selbst die Sparkassen haben es sogar auf Prozesse ankommen lassen, um ja keinem um seine Existenz kämpfenden Verbraucher eine Kontonummer geben zu müssen



Weiterhin bleibt die Lage angespannt. Verbraucher, bei denen der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, müssen Wartezeiten von über 6 Monaten hinnehmen, bevor überhaupt ein erster Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle zu erhalten ist. In dieser Zeit der Handlungsunfähigkeit laufen weitere Schulden auf, oft entsteht eine Endlosspirale an sich auftürmender Probleme. Dabei könnten viele Fälle durch rechtzeitige Beratung relativ problemlos aus der Welt geschafft werden.

Eine Beratungshilfe steht jedem Bürger gesetzlich zu, allerdings gibt es noch nicht mal eine bundesweit einheitliche Regelung für die staatliche Schuldnerberatung.

Zudem werden praktikable und Erfolg versprechende Alternativen behindert. Zwar kann der von Insolvenz bedrohte Verbraucher auch einen sogenannten Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Allerdings werden diese Anträge häufig abgelehnt, so dass der Verbraucher eben nicht in Eigeninitiative umgehend einen Anwalt oder eine private Verbraucherberatung aufsuchen kann, um schnell konkrete und kompetente Beratung zu erhalten.

Bei diesem pro cedere werden Steuermittel eingesetzt, die besser direkt für die Beratung investiert werden müssen. Bei jeder Verweigerung eines Beratungsscheines muss ein widerspruchsfähiger Bescheid erstellt werden. Dagegen reicht der Verbraucher einen Widerspruch ein. Nun muss der Vorgang durch einer Richter bearbeitet und eine weitere Ablehnung begründet werden. Dagegen kann der Verbraucher wiederum Beschwerde einlegen. Wenn man die Kosten für die Arbeitsstunden eines Richters und der Angestellten des Gerichts hochrechnet, die für die Ablehnung vergeudet werden, wäre die Gewährung der Beratungshilfe sogar günstiger.

Es muss der Bürger im Vordergrund stehen und schnell anwendbare Hilfe erhalten. Hier ist der Gesetzgeber dringend gefragt. In seinem Schreiben an das Justizministerium fordert Johann Tillich weiter eine direkte Stellungnahme von Bundesministerin Zypries und Bundeskanzlerin Merkel. Schließlich geht es um direkte und existentielle Belange in Not geratener Bundesbürger.

Jeder Verbraucher in einer finanziellen Notlage sollte sich zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen beraten lassen. Der Verbraucherschützer und Finanzexperte des "VfE. e.V." Johann Tillich rät zur kostenlosen Erstberatung.

Der "Verein für Existenzsicherung e. V."bietet mit seinen Rechtsanwälten eine kostenlose Erstberatung für Insolvenzkunden an. Liegt ein Beratungshilfeschein vor, so ist die weitere Bearbeitung für den Schuldner ebenfalls kostenlos. Der Vorteil liegt hier nicht nur in der kurzen Bearbeitungsdauer. In bisher über 3500 Verfahren konnte der "VfE e.V." eine einvernehmliche wirtschaftliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger erreichen. Diese Verbraucher mußten kein gesetzliches Insolvenzverfahren durchführen. Sie bekommen somit nicht nur die akute Situation geregelt, sie haben ohne die Insolvenz eine bessere Ausgangsposition für den Aufbau einer neuen wirtschaftlichen Existenz.

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