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Verzögerung bei Vermietung oder Verkauf ohne Energiepass

12.09.200715:13 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Verzögerung bei Vermietung oder Verkauf ohne Energiepass
Bedarfsorientierter Energiepass (Quelle: Energieeinsparverordnung).
Bedarfsorientierter Energiepass (Quelle: Energieeinsparverordnung).

(openPR) SHK Bayern: Energie-Einsparverordnung tritt im Oktober in Kraft – Energieausweis ab Mitte 2008 Pflicht – Energieberater im SHK-Handwerk flächendeckend in Bayern

München, 12.09.2007 – Ab Juli 2008 muss bei Vermietung und Verkauf von Häusern und Wohnungen ein Energiepass vorgelegt werden. Liegt der Ausweis nicht rechtzeitig vor, drohen Verzögerungen und Mietausfall. „Wir erwarten im ersten Halbjahr 2008 Engpässe bei der Ausstellung der Energieausweise“, warnt Werner Obermeier, Landesinnungsmeister des Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK) Bayern. „Wer mit dem Gedanken spielt, Haus oder Wohnung im kommenden Jahr zu verkaufen oder zu vermieten, sollte schnell handeln und einen Termin vereinbaren.“ Unter www.haustechnikbayern.de kann sich jeder einen SHK-Energieberater in seiner Nähe suchen.



Energiekosten machen aktuell rund ein Viertel der gesamten Wohnkosten aus. Gas, Heizöl und Fernwärme verteuerten sich seit 2000 um mehr als 50 Prozent. Dabei kann durch umfassende Modernisierung vor allem bei mehr als 30 Jahre alten Häusern – in Bayern immerhin zwei von drei Eigenheimen – bis zu zwei Drittel des Energieverbrauchs eingespart werden.

Zum 01. Oktober 2007 tritt die neue Energie-Einsparverordnung (EnEV) in Kraft. Sie schreibt für alle Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die bis 1978 gebaut wurden, einen bedarfsorientierten Energiepass vor. Er ermöglicht, anhand technischer Gebäudeeigenschaften die energetische Effizienz verschiedener Gebäude zu vergleichen.

Besitzer von größeren und später erbauten Häusern haben die Wahl zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierter Variante. Letztere orientiert sich am tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre und ist günstiger zu haben, dafür aber abhängig vom Verbrauch der letzten Bewohner.

Der bedarfsorientierte Ausweis ist ab 250 Euro zu haben, der weniger aussagekräftige verbrauchsorientierte ab 100 Euro. Die Mehrkosten können sich schnell rechnen: Wer für Modernisierungsmaßnahmen Fördermittel vom Staat in Anspruch nehmen will, muss den bedarfsorientierten Energiepass vorlegen.

Energieberater ist auch bei Modernisierung erste Wahl

Der Energiepass enthält neben der Einstufung des Gebäudes in eine Energieeffizienz-Klasse – ähnlich wie bei Kühlschrank und Waschmaschine – auch umfassende Modernisierungsempfehlungen. Eine genaue Bestandsanalyse und damit die wesentliche Grundlage für Modernisierungsmaßnahmen bietet jedoch nur der bedarfsorientierte Energiepass.
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Der Abdruck ist frei. Wir bitten um ein Belegexemplar.

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Ansprechpartner für die Medien:
Rainer Blaschke, Recht/Öffentlichkeitsarbeit
Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern
Pfälzer-Wald-Strasse 32, 81539 München
Telefon: (089) 54 61 57-31, Fax: (089) 54 61 57-59
E-Mail: E-Mail
Internet: www.fvshk-bayern.de

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