(openPR) Energiepass ist ab 2008 bei Verkauf und Vermietung Pflicht
München, 25. April 2007 – Die Energiekosten machen aktuell rund ein Viertel der gesamten Wohnkosten aus. Gas, Heizöl und Fernwärme verteuerten sich seit 2000 um mehr als 50 Prozent. Dabei kann durch umfassende Modernisierung vor allem bei mehr als 30 Jahre alten Häusern – in Bayern immerhin zwei von drei Eigenheimen – bis zu zwei Drittel des Energieverbrauchs eingespart werden. Ab 2008 muss bei Vermietung und Verkauf von Häusern und Wohnungen ein Energiepass vorgelegt werden. Die ersten 100 Energieberater im SHK-Handwerk haben jetzt ihre Ausbildung abgeschlossen, unter www.fvshk-bayern.de kann sich jeder einen in seiner Nähe suchen.
„Damit können wir in Bayern flächendeckend Energiepässe ausstellen“, betont Werner Obermeier, Landesinnungsmeister des Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern.
Zum 01. Januar 2008 tritt die neue Energie-Einsparverordnung (EnEV) in Kraft. Sie schreibt für alle Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die bis 1978 gebaut wurden, einen bedarfsorientierten Energiepass vor. Er wird anhand technischer Gebäudeeigenschaften wie Dämmung oder Effizienz der Heizungsanlage erstellt und ermöglicht es, die energetische Effizienz verschiedener Gebäude zu vergleichen.
Besitzer von größeren und später erbauten Häusern haben die Wahl zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierter Variante. Letztere orientiert sich am tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes der letzten Jahre und ist sehr günstig. Nachteil: Der tatsächliche Verbrauch der letzten Bewohner kann stark vom Durchschnitt abweichen und leer stehende Gebäude sind schwer zu erfassen.
Der bedarfsorientierte Ausweis ist ab 250 Euro zu haben, der weniger aussagekräftige verbrauchsorientierte ab 100 Euro. Die Mehrkosten können sich schnell rechnen: Wer für Modernisierungsmaßnahmen Fördermittel vom Staat in Anspruch nehmen will, muss den bedarfsorientierten Energiepass vorlegen.
Energieberater ist auch bei Modernisierung erste Wahl
Der Energiepass enthält neben der Einstufung des Gebäudes in eine Energieeffizienz-Klasse – ähnlich wie bei Kühlschrank und Waschmaschine – auch umfassende Modernisierungsempfehlungen. Eine genaue Bestandsanalyse und damit die wesentliche Grundlage für Modernisierungsmaßnahmen bietet jedoch nur der bedarfsorientierte Energiepass.
Zusätzlich können die Energieberater auch über Fördermöglichkeiten informieren und eine Wirtschaftlichkeitsanalyse durchführen, d.h. überprüfen, ob sich eine Modernisierung auch finanziell rechnet.
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Bildunterschrift: Bedarfsorientierter Energiepass (Quelle: Referentenentwurf der Verordnung zur EnEV).
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Zeichen (inkl. Leerzeichen): 2.585
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Der Abdruck ist frei. Wir bitten um ein Belegexemplar.
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Rainer Blaschke, Recht/Öffentlichkeitsarbeit
Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern
Pfälzer-Wald-Strasse 32, 81539 München
Telefon: (089) 54 61 57-31, Fax: (089) 54 61 57-59
E-Mail:
Internet: www.fvshk-bayern.de
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