(openPR) Bundesgesundheitsministerin Schmidt will bei der anstehenden Pflegereform die sog. „Heimärzte“ in einer Regelung im Gesetz verankern. Diese Initiative wird von einigen großen Sozialverbänden (u.a. AWO, Caritas und Diakonie), aber auch von der Bundesärztekammer prinzipiell begrüßt.
Quelle: Tagesspiegel >>> http://www.tagesspiegel.de/politik/;art771,2376928
Ministerin Schmidt gab im Interview mit dem "Tagesspiegel" gegenüber zu, dass es in der Pflege in Deutschland "skandalöse Zustände gibt", die sie "tief beunruhigen". Es sei nach ihr ein unhaltbarer Zustand, dass viele Krankenhauseinweisungen stattfinden, nur weil kein Arzt da gewesen sei.
Quelle: Tagesspiegel >>> http://www.tagesspiegel.de/politik/Deutschland-Gesundheitspolitik;art122,2375975
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Ohne Frage ist diese Initiative ein Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn die einzelnen Modalitäten noch näher zu diskutieren wären, ist es zwingend notwendig, das die Ärzte wesentlich mehr als bisher direkt in die medizinische Versorgung der Bewohner in den stationären Einrichtungen integriert werden. Die Qualität der medizinischen Behandlungspflege des multimorbiden Alterspatienten lässt sich dauerhaft ohne die Einbindung hausärztlicher, aber auch fachärztlicher Kompetenz nicht absichern.
Auch wenn hier nicht die These vertreten werden soll, dass mit der Forderung nach einem angestellten Arzt in einer stationären Alteneinrichtung ein „Königsweg“ beschritten wird, bietet doch die Diskussion hierüber die Möglichkeit, einen erheblichen Beitrag zur Sicherheit der Alterspatienten leisten zu können.
Vgl. dazu bereits die Mitteilung vom IQB hier bei openPR v. 19.07.07 unter >>> http://openpr.de/news/147293/Der-angestellte-Heimarzt-eine-richtungweisende-Diskussion-eroeffnet.html
Die Pflegerechtler werden sich endgültig in einem Dauerrechtsstreit darüber zu positionieren haben, ob sie es mit der Patientensicherheit ernst meinen. Nach wie vor wird beharrlich im Pflegerecht die Fehlvorstellung sowohl bei den Ärzten als auch den Pflegenden genährt, dass den Ärzten kein Weisungsrecht gegenüber den Pflegemitarbeitern zukomme. Dem ist mitnichten so. Hier könnte ein entsprechender Hinweis im Gesetz für Rechtsklarheit sorgen. Dies dürfte insofern Sinn machen, weil neben einer „Festanstellung“ eines Arztes auch Kooperationsverträge dazu geeignet wären, einen Beitrag zur Patientensicherheit des Alterspatienten leisten zu können.












