(openPR) Nachdem Sozialminister Franz Müntefering lange Zeit für ein Auslaufen der Sozialabgabenfreiheit bei arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften plädierte, hat er inzwischen eine Kehrtwendung vollzogen: Das Bundeskabinett hat nun doch die unbefristete Sozialabgabenfreiheit beschlossen. Mit dem neuen „Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung“ werden außerdem die Ansprüche auf eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente ausgeweitet. Bislang nämlich sind entsprechende Zusagen erst unverfallbar, wenn der Beschäftigte fünf Jahre im Betrieb gearbeitet hat und beim Ausscheiden das 30. Lebensjahr vollendet hat. Künftig wird die Altersgrenze auf 25 Jahre gesenkt. Besonders junge Frauen, die wegen der Kindererziehung ihren Job vor ihrem 30. Geburtstag aufgeben, können dadurch ihre Ansprüche erhalten.
Nach geltendem Recht können Arbeitnehmer bis zu 2.520 Euro im Jahr von ihrem Bruttogehalt abgabenfrei in einen betrieblichen Vorsorgevertrag fürs Alter einzahlen. Diese Regelung, mit der die Bundesregierung seit Anfang des Jahrzehnts der betrieblichen Altersvorsorge positive Entwicklungsimpulse gegeben hat, sollte Ende 2008 auslaufen. Dass sie nach dem neuen Beschluss jetzt doch unbefristet weiter gilt, erhöht die Chancen, die bedeutende Rolle der Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersversorgung auch in Zukunft weiter zu stärken.
Mit der Absenkung des Lebensalters für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften passt die Bundesregierung darüber hinaus die in Deutschland geltende Regelung an die Vorschläge der EU-Gremien für den Entwurf einer EU-Portabilitätsrichtlinie an. Für die Unternehmen bedeutet der Beschluss Planungssicherheit für die Zukunft und die bevorstehenden Tarifrunden.










