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hsp GmbH: Wenn der Prüfer mit dem Notebook kommt

(openPR) Lange sind die Zeiten vorbei, in denen der Betriebsprüfer im Unternehmen über Bergen von Papier saß, um die Buchführung zu prüfen. Seit Inkrafttreten der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) ist er angehalten, die steuerrelevanten Daten maschinell zu prüfen - wesentlich schneller und effizienter.

Anhand des kleinen Software-Checks können Unternehmen schnell erkennen, ob die eingesetzte Software den Erfordernissen der digitalen Prüfung standhält:

- Unterstützt die betriebswirtschaftliche Software alle drei Zugriffsarten der
Betriebsprüfung?
- Sind die steuerrelevanten Daten maschinell auswertbar?
- Sind die Daten über die gesetzliche Aufbewahrungsdauer revisionssicher
archiviert?
- Sind auch die Daten aus Nebensystemen (z.B. Zeiterfassungsdaten,
E-Mails) gesetzeskonform archiviert?
- Existiert eine Verfahrensdokumentation, die Bestandteil der digitalen
Betriebsprüfung ist?

Selbst wenn bisher alle Fragen mit JA beantwortet wurden: Stellt die Software sicher, dass der Betriebsprüfer genau das bekommt, bekommt was er sehen muss - nicht mehr und nicht weniger?

Wenn nur eine Frage mit NEIN beantwortet wurde, lohnt sich die Teilnahme an einer zweistündigen GDPdU-Veranstaltung in Ihrer Nähe auf jeden Fall:

Frankfurt, 29. August 2007
Berlin, 10. Oktober 2007
Hamburg, 14. November 2007

Hier erfahren Sie von unseren Spezialisten, was die GDPdU in der Praxis für ein Unternehmen bedeutet und wie es sich auf eine digitale Betriebsprüfung vorbereiten kann. Die hsp GmbH berichtet von Ihren umfangreichen Projekt- und Prüfungserfahrungen und der zunehmenden Bedeutung des Datenschutzes.

Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 14:00 Uhr und kosten pro Teilnehmer € 49,00. Anmeldungen werden von der hsp GmbH unter der Telefonnummer 040 / 534 369 - 0 oder per E-Mail an E-Mail entgegengenommen. Weitere Informationen auch unter www.archivierungspflicht.de.

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