direct/ FAZ: Früherer Verfassungsrichter rügt "ungehemmten Expansionstrieb"
(openPR) Der frühere Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein hat den "ungehemmten Expansionstrieb" der öffentlich-rechtlichen Sender kritisiert. "Die kennen keine Grenzen bei der Ausdehnung ihrer Macht und ihres Selbstbewusstseins", sagte der Staatsrechtslehrer im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung; das sei eine typische Beobachtung für durch öffentliche Mittel finanzierte Einrichtungen. Es sei das Bewusstsein verloren gegangen, dass öffentliche Anstalten nur einen begrenzten Auftrag hätten. Man habe das Grundrecht der Rundfunkfreiheit "völlig aus dem Blick verloren". Klein kritisierte auch die wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten: Sie sei vom klassischen Rundfunkauftrag nicht umfasst. Das gilt nach Ansicht des früheren CDU-Politikers und Justizstaatssekretärs auch für eine großzügige Ausdehnung auf das Internet und neue Medien.
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:Frankfurter Allgemeine Zeitung
Politische Nachrichtenredaktion
Telefon: 069-7591-1457
E-Mail:

Über das Unternehmen
Pressemitteilung übermittelt von Hugin directnews.
Für den Inhalt dieser Pressemitteilung ist allein das berichtende Unternehmen oder die berichtende Institution verantwortlich.
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Jetzt gratis startenPressebericht „direct/ FAZ: Früherer Verfassungsrichter rügt "ungehemmten Expansionstrieb"“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.