(openPR) Ehemalige Verfassungsrichter: Linkspartei mißbraucht das Wahlrecht
Die ehemaligen Verfassungsrichter Karin Graßhof und Hans H. Klein vertreten die Ansicht, daß die Linkspartei/PDS und die Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) mit ihrer Kooperation die Bestimmungen des Wahlgesetzes umgehen. In einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Samstagsausgabe) schreiben die Verfassungsjuristen, formal hätten beide Parteien bei der Kandidatenaufstellung zwar darauf geachtet, daß man nicht von einer unzulässigen Listenverbindung sprechen könne. "Es soll aber genau das erreicht werden, was mit dem Verbot von Listenvereinigungen verhindert werden soll. Der Mißbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten, die das Wahlrecht eröffnet, ist offenkundig."
Die Wähler wüßten auch nicht, ob die Kooperation nach der Wahl fortgesetzt werden solle, ob also eine gemeinsame Bundestagsfraktion gebildet würde. "Bei diesem Vorgehen handelt es sich ersichtlich nicht darum, daß nur im Einzelfall Bewerber einer anderen Partei, der WASG, auf den - wie es heißt, offenen - Listen der Linkspartei kandidieren sollen", so Graßhof und Klein. Die Zusammenarbeit beider Parteien habe den alleinigen Zweck, der eigens umbenannten PDS Wähler aus dem Westen zuzuführen. "Das Mißbrauchsvirus infiziert alle Listen der Linkspartei." Die beiden ehemaligen Verfassungsrichter kommen zu dem Schluß, Landeslisten müßten von den Landeswahlleitern zurückgewiesen werden, "wenn diese den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes nicht entsprechen. Das ist hier der Fall." Bei einer späteren Wahlprüfung, "die jeder Wahlberechtigte durch einen Einspruch beim Bundestag veranlassen kann und die mit Sicherheit zu erwarten ist, müßte die Bundestagswahl für ungültig erklärt werden", schreiben die ehemaligen Verfassungsrichter.
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