(openPR) wahl + partner GmbH – BRÜLLMANN Rechtsanwälte erstreiten weitere Urteile vor dem Landgericht Stuttgart gegen die Firma wahl + partner sowie deren Geschäftsführer
Stuttgart, 26.05.2009 – Die Firma wahl + partner sowie deren Geschäftsführer Hartmut Wahl haben in der letzten Zeit alles andere als eine gute Figur abgegeben. So hat Hartmut Wahl die Anleger, die der Firma wahl + partner GmbH ihr Geld in Form von so genannten Mezzaninen Beteiligungen anvertraut haben, hinsichtlich der auslaufenden Beteiligung immer wieder vertröstet. Keiner werde Geld verlieren, die Auszahlung würde sich lediglich verzögern, so Wahl noch Ende letzten Jahres.
Entweder hat Herr Wahl die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Firma wahl + partner GmbH nicht gekannt, oder völlig unzutreffend eingeschätzt. Nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart kommt es darauf jedenfalls nicht an. In mehreren von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Prozessen vor dem Landgericht Stuttgart wurde Anlegern nunmehr Schadensersatz sowohl gegenüber der Firma wahl + partner GmbH, als auch gegenüber dem Geschäftsführer, Herrn Hartmut Wahl, zugesprochen; die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Das Gericht ist vollumfänglich unserer Argumentation gefolgt, dass die Anleger durch die beschönigenden Aussagen im Prospekt getäuscht worden sind. Die Tatsache allein, dass im Emissionsprospekt das Totalverlustrisiko genannt wird, reicht nicht aus. Schließlich muss dieses Risiko bewertet werden können und das ist nach unserer Auffassung mit dem Prospekt nicht möglich gewesen.“
Anleger, die ebenfalls betroffen sind, sollten sich von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt beraten lassen.











