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Atlas Fonds 9 – BRÜLLMANN Rechtsanwälte erstreiten Anerkenntnis-Urteil gegen die Atlas Treuhand GmbH

Bild: Atlas Fonds 9 – BRÜLLMANN Rechtsanwälte erstreiten Anerkenntnis-Urteil gegen die Atlas Treuhand GmbH
www.bruellmann.de
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(openPR) Stuttgart, 03.04.2009 – Mit Schreiben vom 25.03.2009 wurden sämtliche Gesellschafter der Atlas Immo GbR 9 von deren Geschäftsführerin, der Atlas Treuhand GmbH, angeschrieben und zur Gesellschafterversammlung am 09.04.2009 eingeladen. Für viele Gesellschafter und Mandanten der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte kommt diese Einladung für Gründonnerstagabend, drei Tage vor Ostern absolut überraschend und sie fragen sich jetzt, woher die plötzliche Eile kommt.



Hintergrund ist, dass die Atlas Treuhand GmbH bereits im vergangenen Jahr mit Anwaltsschreiben vom 15.08.2008 aufgefordert wurde, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen. Nach dem zu Grunde liegenden Gesellschaftsvertrag besteht hierzu die Pflicht, wenn entweder ein wichtiger Grund vorliegt, oder wenn 10 % der Gesellschafter die Einberufung einer solchen Versammlung verlangen. Beide Voraussetzungen waren nach Auffassung der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gegeben.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Obwohl die Voraussetzungen für die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung vorlagen, war die Atlas Treuhand GmbH nicht bereit, wie beantragt eine Versammlung einzuberufen. Wir mussten deswegen gerichtliche Schritte gegen die Atlas Treuhand GmbH einleiten. Am 20.02.2009 fand die erste mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart statt. Das Gericht deutete dabei an, dass es unserer Rechtsauffassung folgt. Die Entscheidung des Gerichts sollte am 27.03.2009 ergehen.“

Einen Tag davor, also am 26.03.2009, wurden von der Atlas Treuhand GmbH kurzerhand die Ansprüche anerkannt. „Wir gehen davon aus, dass die Atlas Treuhand GmbH damit einer streitigen Verurteilung zuvor kommen wollte. Bereits am 25.03.2009 wurden die Gesellschafter daher mit der von uns geforderten Tagsordnung von der Atlas Treuhand auf den 09.04.2009 zu der Gesellschafterversammlung eingeladen“, so Rechtsanwalt Hansjörg Looser von BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Viele der von uns vertretenen 122 Anleger ärgern sich jetzt über den von der Atlas Treuhand GmbH angesetzten Termin drei Tage vor Ostern. Schließlich wird kaum einer der Gesellschafter am Gründonnerstag um 18.00 Uhr – also kurz vor dem Start in die Osterferien – Zeit finden, sich mit seiner Atlas-Beteiligung zu beschäftigen, geschweige denn an der Versammlung selbst teilzunehmen.

Da es unserer Ansicht nach jedoch um wichtige Punkte geht, sollten sich alle Anleger, die nicht persönlich erscheinen können, um eine unabhängige Vertretung wie z.B. durch einen Rechtsanwalt bemühen. Wird nämlich kein Vertreter bestimmt, erhält die Atlas Treuhand GmbH automatisch die Stimme des abwesenden Gesellschafters – und nach dem bisherigen Verhalten der Atlas Treuhand GmbH halten wir das nicht für gerade sachdienlich.

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