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OLG Dresden spricht GRE-Anleger Rückerstattung seiner gesamten Einlage als Schadensersatz zu

12.01.201013:13 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: OLG Dresden spricht GRE-Anleger Rückerstattung seiner gesamten Einlage als Schadensersatz zu
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(openPR) Stuttgart/Dresden, den 12.01.2010 – Mehr als erfreulich beginnt das Jahr für einen von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertretenen Anleger der Global Real Estate AG (GRE): Mit Urteil vom 30.12.2009 (12 U 825/09) wurde die GRE vom Oberlandesgericht Dresden zu Schadensersatz verurteilt. „Damit können nun auch all jene Anleger wieder Hoffnung schöpfen, die bisher von einer Verjährung ihrer Ansprüche ausgegangen waren“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte.



Der Kläger hatte im Jahr 2002 eine atypisch stille Beteiligung an der GRE abgeschlossen. Die Anlage war ihm seinerzeit als sichere Altersvorsorge empfohlen worden. Eine Aufklärung über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken fand nicht statt. Erst Jahre später erfuhr der Kläger von dem mit der Beteiligung einhergehenden Totalverlust- und Haftungsrisiko in Höhe der von ihm gezeichneten Gesamteinlage. Da sich der Kläger über die mit der Beteiligung tatsächlich verbundenen Risiken getäuscht fühlte, beauftragte er die Kanzlei BRÜLLMANN mit der fristlosen Kündigung seiner Beteiligung. Da diese von der GRE zurückgewiesen wurde und sich die GRE darüber hinaus weigerte, die vom Kläger geleistete Einlage zu erstatten, wurde Ende 2007 Klage vor dem Landgericht Zwickau wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht.

Während das Landgericht Zwickau sich nicht dazu entschließen konnte, der Argumentation der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte zu folgen und die Klage mit dünner Begründung abwies, schloss sich demgegenüber das Oberlandesgericht Dresden den Ausführungen des Klägers an, und gab dessen Klage vollumfänglich statt.

„Anders als die Vorinstanz“, so Rechtsanwalt Jakob Brüllmann von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, „die dem Kläger noch grobe Fahrlässigkeit unterstellte, folgte das Berufungsgericht unserer Argumentation. Der Kläger ist danach nicht verpflichtet, die Hinweise im Zeichnungsschein zum Anlass zu nehmen, an der Richtigkeit der Beratung zu zweifeln. Aus diesem Grund kann ihm auch keine fahrlässige Unkenntnis der den Schadensersatzanspruch begründenden Umstände vorgeworfen werden.“

Unschädlich für den Kläger war es in diesem Zusammenhang auch, dass er den Erhalt des Emissionsprospektes schriftlich bestätigt hatte: Nach Auffassung des Gerichts ist nämlich „keineswegs ausgeschlossen (...), dass diese Erklärungen aufforderungsgemäß in Beitrittsantrag und ‚Anlageerklärung’ an angegebener Stelle abgezeichnet wurden, ohne dass der Kläger die Formulare inhaltlich zur Kenntnis genommen hätte.“

In Folge des positiven Urteils des Oberlandesgerichts Dresdens erhält der Kläger nunmehr seine gesamte bisher an die GRE geleistete Einlage ersetzt. Darüber hinaus erhält er den ihm entgangenen Gewinn sowie die außergerichtlich angefallenen Anwaltsgebühren; Steuervorteile aus der Beteiligung muss er sich hingegen nicht anrechnen lassen.

Anders als es die Verlautbarungen der GRE vermuten lassen, sind dementsprechend Schadensersatzansprüche gegen die GRE grundsätzlich durchsetzbar. Betroffene Anleger, welche sich ebenfalls über ihre Beteiligung und die damit verbundenen Risiken getäuscht fühlen, sollten sich daher mit einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

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