(openPR) Die Leistungen eines selbständigen Buchführungshelfers (Kontierer, selbständiger Buchhalter) umfassen im Normalfall folgende wesentliche Bereiche:
Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle
--Auf Wunsch bzw. nach Absprache werden die Belege vom Unternehmen abgeholt und nach einigen Tagen wieder zurückgebracht. In einzelnen Fällen kann auch eine Vor-Ort-Verbuchung der Belege erfolgen. Letzteres ist dann sinnvoll, wenn es sich um Belege handelt, die der Unternehmer nicht einige Tage entbehren kann weil beispielsweise öfters etwas nachzuschlagen ist.
--Die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Belege werden sortiert, auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit geprüft, kontiert, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verbucht und systematisch archiviert.
Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
--An- und Abmeldung von Mitarbeitern
--Durchführung von Änderungen bei Mitarbeitern
--Erstellung und Übermittlung der erforderlichen Meldungen an die Sozialversicherungsträger
--Übernahme der gesamten Korrespondenz
--Erstellung der Brutto-/Nettoabrechnungen für die Mitarbeiter
--Ordnungsgemäße Archivierung der notwendigen Unterlagen
--Unterstützung bei Prüfungen der Sozialversicherungträger
Anfertigung der Lohnsteuer-Anmeldungen
--Zusammenstellung der notwendigen Daten für die Lohnsteuer-Anmeldung
--Plausibilätskontrolle
--Elektronische Übermittlung an das zuständige Finanzamt
Betriebswirtschaftliche Betreuung
--Mit Rückgabe der Buchungsbelege erhält das Unternehmen monatlich bzw. vierteljährlich aussagefähige betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA´s), die dem Unternehmer wertvolle Aufschlüsse über die derzeitige Kosten- und Ertragssituation gibt.
--Auf Wunsch wird dem Unternehmer die aktuelle BWA gerne erläutert bzw. erarbeitet gemeinsam mit ihm erforderlichenfalls Gegenmaßnahmen.
Betreuung von Existenzgründungsvorhaben
--Bei beabsichtigten Existenzgründungen erstellt der selbständige Buchführungshelfer gemeinsam mit dem Unternehmen Planrechnungen über den notwendigen Investitions- bzw. Finanzierungsbedarf.
--Auf Wunsch steht der selbständige Buchhalter selbstverständlich auch bei Gesprächen mit Banken, Behörden etc. unterstützend zur Verfügung.
--Ferner wird in der Regel auch bei Beschaffung von Fördermitteln geholfen.
Übermittlung der Daten an einen Steuerberater
--Sobald die laufenden Geschäftsvorfälle eines Geschäftsjahres vollständig verbucht sind, übermittelt der Buchführungshelfer diese Daten nach den Weisungen des Unternehmers an einen Steuerberater seiner Wahl.
--Dieser kann dann auf dieser Grundlage den Jahresabschluß erstellen











