(openPR) Heilpraktiker sind für alle da. Auch gesetzlich Versicherte müssen die Behandlung nicht aus der eigenen Tasche bezahlen. Private Zusatzversicherun-gen gibt es schon ab ca. 10€ im Monat.
Stuttgart, 10.7.2007. Immer mehr Menschen möchten sich vom Heilpraktiker behandeln lassen. So sind die Leistungen der Privaten Krankenversicherer für Heilpraktikerbehandlungen von 2004 bis 2005 um 11,2% gestiegen. Die Ausgaben für ambulante Leistungen insgesamt stiegen dagegen nur um knapp 6%. Dieser Trend zeigt sich auch in der neuesten Umfrage des Allensbacher Instituts für Demoskopie. Demnach ste-hen 88% der Deutschen der Naturheilkunde positiv gegenüber.
Da die Gesetzliche Krankenkasse eine Behandlung beim Heilpraktiker nicht erstattet, stellt sich für viele gesetzlich Versicherte die Frage nach den Kosten.
„Heilpraktiker sind grundsätzlich für alle da“, sagt Dr. Wolfgang Widmaier von der Union Deutscher Heilpraktiker, Landesverband Baden-Württemberg. „Wir rechnen ähnlich wie Ärzte nach einem Gebührenverzeichnis (GebüH Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker)ab. Da wir nicht mit kostenintensiven Hightech-Geräten arbeiten, sind unsere Rechnungen unter dem Strich sehr moderat.“
Die privaten Krankenkassen bieten für gesetzlich Versicherte Zusatzversicherungen an, die Leistungen der Heilpraktiker abdecken. Diese Zusatzversicherungen sind je nach Anbieter allerdings sehr unterschiedlich ausgestaltet. Wer einen neuen Vertrag abschließen möchte, sollte deshalb auf folgende Stellgrößen achten:
- Werden die Heilpraktikerleistungen zu 100% erstattet oder nur zu einem bestimmten Prozentsatz (z.B. 80%)? Teilweise ist die Erstattung auch gedeckelt, z.B. wenn jährlich bis zu 1.500€ erstattet werden.
- Ist ein Selbstbehalt vorgesehen?
- Welche Therapieverfahren werden erstattet? Tarife, die gemäß dem Hufelandverzeichnis und vor allem aber dem Gebührenverzeichnis für Heilprak-tiker (GebüH) abrechnen, bieten das größte Spektrum. Andere Varianten sind Positiv- oder Negativlisten, die festlegen, welche Verfahren erstattet werden.
- Werden apothekenpflichtige Medikamente voll erstattet? ?
- Werden die Höchstsätze des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker bezahlt??(Übrigens: Seit 1985 wurden die Gebühren nur bei der Umstellung auf den Euro geringfügig geändert)
Ein weiteres Auswahlkriterium ist das Leistungsspektrum der Zusatzversicherung. Es gibt umfangreiche Pakete oder Angebote mit dem Schwerpunkt Heilpraktikerbehandlung. Ein 40 Jahre alter Mann bezahlt für eine solche „kleine“ Zusatzversicherung mit einem Tarif, der die Behandlung beim HP zu 100% erstattet, ca. 18€ Monat, eine 40-Jährige Frau ca. 30€. Interessierte können Tarife im Internet vergleichen und berechnen, z.B. bei www.Versicherungsvergleich.de.
Widmaier rät, mit dem Heilpraktiker ganz offen über finanzielle Fragen zu sprechen: „Das Honorar ist beim Heilpraktiker absolut kein Tabuthema. Patienten sollten deshalb immer offen mit dem HP über die Kostenseite sprechen und fragen, welche Therapie in welchem Umfang vorgesehen ist. Wichtig ist außerdem, immer vor der Behandlung bei der Krankenkasse nachzufragen, ob die Kosten erstattet werden und ob ein Kostenvoranschlag notwendig ist.“
Union Deutscher Heilpraktiker
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