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KINDERGELD - Nachzahlung für volljährige Kinder

27.06.2007 • 16:56 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft
Bild: KINDERGELD - Nachzahlung für volljährige Kinder
Michaela Muth
Michaela Muth

(openPR) Der Staat nutzt die Unwissenheit der Bürger, denn 99% der volljährigen Kinder, bzw. deren Eltern könnten Kindergeld während der Ausbildung, Studium, Fortbildung, Zweitausbildung, Ausübung eines Jobs auf 400 Euro-Basis usw. bis zum 27 Lebensjahr (alte Rechtsprechung, teilweise noch gültig!) neu nur noch bis 25 Jahre beziehen; wenn diese davon wüssten.

Die Ablehnungsbescheide, weil zu hohes Einkommen, sind in der Regel unkorrekt!
Oft werden die Angaben des Bruttoeinkommens korrekt angegeben, allerdings sämtliche Möglichkeiten/Angaben des Abzugs aus Unwissenheit nicht genutzt.
Die Agentur für Arbeit kann hier nicht unterstützend tätig werden, da zumeist die Beratungszeit fehlt und noch dazu die Staatskassen gefüllt bleiben sollen. Dies ist
indirekt eine hausinterne Information, die es denn zu beachten gilt.

Was können Sie nun tun, damit auch Sie zu Ihrem Kindergeld kommen? Informieren Sie sich auf www.kindergeld24.com welche Möglichkeiten Ihnen geboten werden! Sie werden staunen, wie einfach Sie zu bis zu € 8.592 Kindergeld-Nachzahlung kommen.

Nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie Seite für Seite durch, es kann nicht Ihr Schaden sein, denn Sie können nur gewinnen.

Ihr Team von www.kindergeld24.com

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