(openPR) Leitfaden soll Qualität der Meldungen verbessern
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat in einer aktuellen Mitteilung festgestellt, dass Meldungen zu Verdachtsfällen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) in ihrer Datenbank im Vergleich zu Meldungen bei erwachsenen Patienten deutlich unterrepräsentiert sind.
Als mögliche Gründe werden mangelnde Kenntnisse über die Ziele der Abgabe von Verdachtsmeldungen auf Seiten der behandelnden Ärzte, aber auch fehlende Informationen über die damit verbundenen Formalien, Meldeinhalte und Meldewege diskutiert.
Um das Meldeaufkommen und die Qualität der UAW-Meldungen bei Kindern zu verbessern, haben die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) einen gemeinsamen Leitfaden zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei Kindern erarbeitet.
Quelle: AkdÄ Newsletter 2007-107 vom 01.06.2007 >>>
http://www.akdae.de/49/884-2007-107.html
Der Leitfaden zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei Kindern ist u.a. im Deutsches Ärzteblatt 104, 2007; A1533-A1534 (pdf.) veröffentlicht.
>>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/pdf.asp?id=55810















