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IT-Recht Kanzlei stellt \"E-Mail Pflichtangaben-Assisstent\" kostenlos zur Verfügung

16.05.200714:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Einige Tausend Euro Strafe! Diese Drohung schwebt wie ein Damoklesschwert über den Köpfen von Unternehmern, die ihre geschäftliche Korrespondenz noch immer unzureichend oder etwa gar nicht mit den erforderlichen Pflichtangaben versehen haben. Wie schon bei Geschäftsbriefen längst vorgeschrieben, wurde nun zum Jahresbeginn für alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen gesetzlich klargestellt, dass auch in E-Mails (und Fax) bestimmte Angaben zur jeweiligen Rechtsform nicht fehlen dürfen (vgl. auch heutige Pressemitteilung des Nachrichtendienstes www.pressetext.de).

Beim Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben können die Registergerichte Zwangsgelder von bis zu 5.000 € festgesetzten. Der IT-Recht Kanzlei sind zudem bereits erste Abmahnungen bekannt, die sich gegen fehlende Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails bestimmter Unternehmen richten.

Die Unsicherheit über Art und Umfang der Pflichtangaben ist groß, wie die IT-Recht-Kanzlei auf Grund zahlloser Nachfragen unserer Mandanten erfahren musste. Wir haben uns daher entschlossen, allen Handelstreibenden ein Tool anzubieten, das auf unkompliziertem Wege zu einer korrekten Kennzeichnung der Korrespondenz verhilft.

Die IT-Recht Kanzlei bietet daher ab sofort unter http://www.it-recht-kanzlei.de einen kostenlosen Pflichtangaben-Assistenten an, der die geforderten Angaben je nach Rechtsform online generiert - versehen mit nützlichen Hinweisen.

Der Assistent berücksichtigt dabei auch den kleingewerblichen Bereich, da auch hier bestimmte Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails, Fax usw. vorzunehmen sind.

Probieren Sie es doch einfach einmal aus!

Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel: +49(0)89- 54 03 56 18
Fax: +49(0)89- 50 58 79
E.Mail: E-Mail

www.IT-Recht-Kanzlei.de

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