(openPR) Stuttgart, den 15. Mai 2007 – Auf dem Rechtsberatungsportal Rechtsanwaltsofort.de von der Stuttgarter Rechtsanwältin Simone Scholz können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab sofort einen Standard-Arbeitsvertrag kostenlos herunterladen.
Das von der Rechtsanwältin Simone Scholz betriebene Internetportal Rechtsanwaltsfort.de bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern nützliche Ratschläge zum Thema Arbeitsrecht. Aktuell hat die Expertin für Arbeits-, Miet- und Immobilienrecht auf ihrer Homepage ein Arbeitsvertrags-Muster online gestellt. „Insbesondere in kleineren Unternehmen werden häufig nur mündliche Arbeitsverträge geschlossen. Im Hinblick auf einen späteren Rechtsstreit ist der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages aber unbedingt anzuraten“, führt Scholz aus. Das Muster beinhaltet alle erforderlichen Rechtsinhalte, die ein Arbeitsvertrag aufweisen muss. Ergänzt um persönliche Daten wie Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit, Vergütungshöhe sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit diesem Mustervertrag auf der (rechts-)sicheren Seite.
Abdruck frei/Bitte um Belegexemplar an Kontakt/Bildmaterial auf Anfrage
Quelle
Rechtsanwältin Simone Scholz . Firnhaberstraße 5a . 70174 Stuttgart
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Über Rechtsanwaltsofort.de
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist Simone Scholz seit dem Jahr 1998 zugelassene Rechtsanwältin und für die Kanzlei Kosmidis, Pantzer, Gudnason in Stuttgart tätig. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Immobilien-, Miet- und Arbeitsrecht. Mit ihrem Internetportal www.rechtsanwaltsofort.de ermöglicht die Juristin kompetente Rechtsberatung ohne großen Zeitaufwand: per E-Mail () oder Telefon (0900/5869292) gibt die Rechtsexpertin unverzüglich Rechtsauskünfte zu einem fixen Pauschalhonorar. Dabei legt Simone Scholz bei ihrer täglichen Arbeit größten Wert auf eine umfassende Beratung und verständliche Erklärung der Rechtslage. Ihre Ratgeberreihe im Internet bietet übersichtliche Leitfäden und praktische Vorlagen zu verschiedenen Themen des Immobilien-, Miet- und Arbeitsrechts. Weitere Informationen unter www.rechtsanwaltsofort.de
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Stuttgart, 1. Oktober 2008 - In vielen Schubladen schlummern Forderungen – geschäftlicher und privater Art. Beim Schuldner mehrfach angemahnt, aber bislang nicht bezahlt. Häufig geraten solche Forderungen in Vergessenheit oder werden im Irrglauben an eine 30-jährige Verjährungsfrist vernachlässigt. Zwar hat der Gesetzgeber mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. Januar 2002 die Regel-Verjährungsfrist von 30 Jahren auf drei Jahre verkürzt. Wie die tägliche Praxis jedoch zeigt, gehen viele Gläubiger noch immer von falschen Fristen aus.…
Stuttgart, 24. September 2007 - Der Bundesgerichtshof hat am 12.09.2007 entschieden: Der Mieter ist beim Auszug nicht zur Renovierung verpflichtet.
Bereits in der Vergangenheit setzte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage auseinander, inwieweit eine Endrenovierungsklausel im Formularmietvertrag wirksam ist. Nach dessen Auffassung war eine Pflicht zur Endrenovierung dann nicht gegeben, wenn die Klausel die Renovierungspflicht bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig davon vorsieht, wann die letzte Schönheitsreparatur durchgefü…
Salzburg/Freilassing, 20. Mai 2015. Ein informatives, kostenloses E-Book über Heilpflanzen ist zum Download bereit.
Heilkräuter sind an der Basis unserer europäischen Medizin, so wie beinahe aller fernöstlichen Medizinformen: TCM aus China, Kampo aus Japan, Ayurveda aus Indien, Bod sman aus Tibet.
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… Preise sind uns sehr wichtig“, berichtet Tom Reach, der Inhaber der Online-Druckerei. „Wir bieten unseren Kunden deshalb ab sofort die Möglichkeit an, sich ein kostenloses Briefpapier-Druckmuster zu bestellen – natürlich ganz unverbindlich, ohne sich vorher im Shop registrieren zu müssen“.
Druckmuster gibt es nicht nur im Bereich des Briefpapiers, auch …
Arbeitsrecht: Befristungsrecht - Schriftformerfordernis bei befristeten Arbeitsverhältnissen
Eine nur mündlich vereinbarte Befristung ist nach § 14 Abs. 4 TzBfG, § 125 Satz 1 BGB nichtig, so dass bei Vertragsbeginn nach § 16 Satz 1 TzBfG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Die spätere schriftliche Niederlegung der zunächst nur mündlich vereinbarten Befristung führt nicht dazu, dass die zunächst formnichtige Befristung rückwirkend wirksam wird.
Der Arbeitgeber kann den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags von der Unterzeichnun…
Düsseldorf, 01.9.2008. Der Düsseldorfer IT-Publisher Data Becker hat ein kostenloses Whitepaper zum Download online gestellt. Das Hintergrundpapier beschäftigt sich mit dem Thema „Community-Marketing für kleine Unternehmen“. Auf 26 Seiten vermittelt das Whitepaper die Vorteile und Einsatzmöglichkeiten von Community-Lösungen in Unternehmen. Checklisten, …
Die Ausweisung von Haushaltsmittel für die befristete Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne eine besondere Zweckbestimmung erfüllt nach einem Urteil des BAG den Tatbestand des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG nicht und stellt keinen sachlichen Grund für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags dar.
Die Klägerin war bei dem beklagten Land seit dem 15.01.2001 auf Grund mehrerer befristeter Arbeitsverträge als Angestellte in der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin beschäftigt. Der letzte Arbeitsvertrag vom 08.12.2003 sah eine Beschäftigun…
Nach § 14 Abs. 4 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Würden die Arbeitsvertragsparteien nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags vereinbaren, so wäre die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen.
Übersendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aber vor Vertragsbeginn einen von ihm bereits unterzeichneten schriftlichen Arbeitsvertrag mit der Bitte um Rücksendung eines unterzeichneten Exemplars, kann der Arbeitnehmer das Vert…
Ab sofort bietet die Software24.com GmbH als Hersteller professioneller Softwarelösungen für die Immobilienwirtschaft ein kostenloses eBook mit dem Titel „Hausverwaltungswissen kompakt & verständlich“ zum Download an.
Um eine Hausverwaltung erfolgreich betreiben zu können ist einiges an Wissen aus unterschiedlichsten Bereichen notwendig. Neben umfangreichem …
Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Übersendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor Vertragsbeginn einen von ihm bereits unterzeichneten schriftlichen Arbeitsvertrag mit der Bitte um Rücksendung eines unterzeichneten Exemplars, kann der Arbeitnehmer das Vertragsangebot des Arbeitgebers grundsätzlic…
… den wichtigen Rechtsthemen Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, zum Werberecht, sowie zum Arbeitsrecht (z.B. Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung) zum Download
Die Rechtsanwälte Päsel Reiff Seifried aus Frankfurt am Main stellen ihr konzentriertes Wissen im Wettbewerbsrecht, Werberecht, Markenrecht, Domainrecht, Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht …
Lauf, 24.02.2016.
Die ERP-Beratung UBK GmbH bietet ein kostenloses ERP-Pflichtenheft an. Auf der Webseite erppflichtenheft.de können Firmen, die auf der Suche nach einem neuen ERP-System sind und dazu ein ERP-Pflichtenheft erstellen wollen, ein kostenloses ERP-Pflichtenheft als Muster bestellen. Sie müssen dazu nur das Formular vollständig ausfüllen …
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