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Konsolidieren statt konsumieren

(openPR) Die positive wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist kein Grund, Reformvorhaben zu verschieben oder aufzugeben und die Konsolidierung der Staatsfinanzen zu vernachlässigen. Dies erklärte Heinrich Schmidt, neu gewählter Präsident der CDH, auf der öffentlichen Vortragsveranstaltung anlässlich der diesjährigen Hauptversammlung seiner Organisation am 7. Mai 2007 in Hannover.



Die guten Wachstumsraten dürften nicht darüber hinweg täuschen, dass die strukturellen Probleme in Deutschland noch nicht gelöst seien, vielmehr müßten die Reformen weitergehen. Nur so könne sichergestellt werden, dass die positive wirtschaftliche Entwicklung nicht nur ein vorübergehendes Strohfeuer ist, sondern eine Pflanze, die auf einem gut bearbeiteten Boden feste und solide Wurzeln bildet. Die Diskussion um die Verwendung der zusätzlichen Steuermillionen aufgrund der konjunkturellen Belebung werde munter geführt. Es gelte nicht, neue Staatsausgaben zu „erfinden“, und die konsumptiven Ausgaben zu erhöhen. In Anbetracht der nach wie vor astronomisch hohen Staatsverschuldung müsse der Abbau der Neuverschuldung oberstes Ziel der Finanzpolitik bleiben. „Wenn nicht jetzt bei vollen Kassen, wann dann?“ so der CDH-Präsident.

Die Politik der großen Koalition sende in Bezug auf die Reformen widersprüchliche Signale aus. Einzelne Reformen, wie z.B. die Föderalismusreform, gingen in die richtige Richtung. Auch die Rente mit 67 sei wohl ein unumgänglicher Schritt, um einen Beitrag zur Stabilisierung des Rentensystems zu leisten. Andere Reformen wie z.B. der Abbau der Bürokratie blieben in ihren Ansätzen stecken. Es müsse bezweifelt werden, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichten, um die Unternehmen und die Bürger, wie versprochen, von Bürokratiekosten zu entlasten. Zu begrüßen sei deshalb die Etablierung des Normenkontrollrats sowie die Einführung des Standardkostenmodells nach niederländischem Vorbild zur Messung von Bürokratiekosten. Klar sei: Für einen durchgehenden Bürokratieabbau ist eine systematische Vorgehensweise notwendig. Wichtig wäre ein schlüssiges Gesamtkonzept unter Einschluss wesentlicher Bereiche wie z.B. des Arbeitsrechts. Ein zweites „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“, das wieder neue bürokratische Hürden aufbaue, dürfe es nicht geben.

Auch in der Steuerpolitik sieht der CDH-Präsident unverändert Reformbedarf. Beim Thema „Erbschaftsteuerreform“ müsse man im Interesse des Mittelstandes zu einer vernünftigen Lösung kommen. Das Kernstück des Kabinettsbeschlusses, das sogenannte Abschmelzmodell, gehe in die richtige Richtung. Aus der Sicht der Wirtschaft müsse am Ende eine praxistaugliche Regelung stehen, mit der eine tatsächliche Entlastung der Unternehmensnachfolge verbunden ist.

Auch die für 2008 geplante Unternehmensteuerreform hätte einige gute Ansätze z.B. die Senkung der Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften von rund 39 Prozent auf künftig rund 30 Prozent. Davon profitierten auch die vielen Handelsvertretungen, die als GmbH firmierten. Für die Personenunternehmen sei das Ziel der Steuerreform allerdings noch nicht erreicht. Bei den parlamentarischen Beratungen müsse daher nachgebessert werden, andernfalls drohe eine Mittelstandslücke.

Auch andere Kröten hätten die mittelständischen Unternehmen zu schlucken, z.B. die Abschaffung der degressiven Abschreibung und die zukünftig nur noch eingeschränkte Möglichkeit, geringwertige Wirtschaftsgüter sofort absetzen zu können. Bedauerlich sei darüber hinaus, das die Bundesregierung die wirkliche Reform der Gewerbesteuer hätte fallen lassen. Die vorgeschlagenen Änderungen bei der Gewerbesteuer mit beispielsweise verminderten Messzahlen bedeuteten zwar eine Verbesserung. Die Besteuerung von Boni, Skonti, Rabatten usw. finde jedoch bei den Handelsvertretungen kein Verständnis. Auch die anzustrebende einheitliche rein ertragsorientierte Bemessungsgrundlage von Grund- und Körperschaft- bzw. Einkommensteuer scheine nun erst einmal in weite Ferne gerückt. Hier hätte aus der Sicht der Handelsvertretungen eine echte Chance für den Staat gelegen, das Steuersystem zu vereinfachen.

Auch bei den zentralen Reformbaustellen „Arbeitsmarkt“ und „Sozialversicherung“ gebe es noch viel zu tun. Hier fehlten immer noch zukunftsweisende tragfähige Konzepte.

Eine durchgreifende Arbeitsmarktreform mit dem Ziel mehr Flexibilität und weniger Regulierung stehe bei der Regierungskoalition leider nicht auf der Agenda – bedauerte der CDH-Präsident. Die in den Koalitionsvereinbarungen ursprünglich vorgesehenen Schritte zur Reform des Kündigungsschutzes würden nicht umgesetzt. Statt dessen werde über Kombi- und Mindestlöhne und über sittenwidriges Verhalten diskutiert.

Kombilohnmodelle würden von vielen als der Stein der Weisen angesehen. Man wolle den Spagat schaffen, Arbeitgebern die Einstellung gering Qualifizierter schmackhaft zu machen und diesen gleichzeitig ein angemessenes Einkommen zu verschaffen. Dabei müssten aber Mitnahmeeffekte berücksichtigt werden. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung bestünden. Die Abschaffung falscher Anreize sei Voraussetzung dafür, dass das bestehende Kombi-Einkommen – also die Verknüpfung aus eigenem Einkommen und aufstockende Fürsorgeleistung – tatsächlich Wirkung entfalten könne.

Sittenwidriges Verhalten könne natürlich nicht belohnt werden, aber die Grenze für sittenwidrige Löhne gesetzlich zu präzisieren, dürfte nicht leicht werden. „Ökonomisch gesehen ist der Begriff "fair" genauso wenig fassbar wie der in der Politik so beliebte Begriff "gerecht" “ – so der CDH-Präsident weiter.

Verschiedene Umfragen hätten ergeben, dass viele Unternehmen bereit seien, Einstellungen vorzunehmen. Mit ausschlaggebend dafür sei das positive Verhältnis von Produktivität und Reallöhnen. Die Lohnzurückhaltung der letzten Jahre habe sich nun ausgezahlt, und die Tarifparteien sollten im Interesse der Arbeitsplätze die nächste Lohnrunde mit Augenmaß angehen.

Eine Forderung stehe immer noch im Raum, nämlich die – von der Regierungskoalition vor geraumer Zeit versprochene – Senkung der Lohnzusatzkosten. Zentraler Ansatzpunkt für mehr Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt sei ein Rückgang der hohen gesetzlichen Lohnzusatzkosten. Mit der deutlichen Beitragssenkung in der Arbeitslosenversicherung sei zwar eine langjährige Forderung der Wirtschaft umgesetzt worden. Um den Beitragssatz dauerhaft auf ein Niveau von deutlich unter 4,2 Prozent zu bringen, seien aber weitere Strukturreformen in der Arbeitslosenversicherung notwendig. Dies sei um so wichtiger, als in den anderen Sozialversicherungsbereichen die Beiträge tendenziell sogar noch steigen würden.

Der Präsident ging zum Abschluss seiner Rede noch auf die Europäische Union ein. Die CDH habe die Europäische Union immer positiv gesehen. Ein Wirtschaftsbereich wie die Handelsvertretungen, in dem die Hälfte der Unternehmen zumindest eine ausländische Firma vertrete, könne weder in seinem Denken noch in seinem Handeln an Grenzen stehen bleiben. Die Erleichterungen im grenzüberschreitenden Handel durch Abbau von Zöllen, Handelshemmnissen u.a. habe den Mitgliedern neue Möglichkeiten eröffnet. Nach wie vor sei der Vertrieb über Handelsvertretungen für viele ausländische Unternehmen der beste Weg, um auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen. Viele CDH-Mitglieder hätten auch erkannt, dass hierin eine Chance für sie liegt.

Nach Aussage des Präsidenten seien die Bedingungen im Vertrieb nach wie vor schwierig. Aber Optimismus und Tatkraft seien wichtig, um Dinge voran zu bringen und nicht in Stagnation zu erstarren. „In diesem Sinne wollen wir Vertriebsunternehmer dazu beitragen, dem wirtschaftlichen Aufschwung noch mehr Antriebskräfte zu verleihen“, so der Präsident wörtlich.

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