openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Sperrfrist im ersten Jahr: Revision beim BFH

 (© MTR Legal Rechtsanwälte)
(© MTR Legal Rechtsanwälte)

(openPR) Köln, 26. Oktober 2026 – Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 2. April 2025 – 9 K 147/22 die Besteuerung eines Sperrfristverstoßes im ersten Zeitjahr neu eingeordnet. Da die Revision beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen X R 14/25 anhängig ist, bleibt die abschließende Klärung abzuwarten.

Veräußerung nach dem Formwechsel löst Steuerstreit aus

Ausgangspunkt des Verfahrens war der Formwechsel einer ärztlichen Partnerschaftsgesellschaft in eine GmbH. Die Umwandlung wurde am 28. August 2019 beschlossen und steuerlich auf den 1. Januar 2019 zurückbezogen. Noch am Tag des Beschlusses vereinbarten die Beteiligten die Veräußerung sämtlicher GmbH-Anteile an einen Dritten mit Wirkung zum 1. Januar 2020. Der Vollzug hing davon ab, dass der zuständige Zulassungsausschuss die Fortführung der Vertragsarztsitze und Anstellungsgenehmigungen durch die GmbH bestandskräftig feststellte.

Das Finanzamt erfasste für 2019 einen Einbringungsgewinn I und minderte ihn um ein Siebtel. Zugleich versagte es die Begünstigungen nach § 16 Abs. 4 EStG und § 34 EStG. Im anschließenden Verfahren war deshalb zu klären, welche steuerlichen Folgen § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG auslöst, wenn die sperrfristschädliche Anteilsveräußerung noch während des ersten Zeitjahres stattfindet.

Finanzgericht verlangt taggenaue Fristberechnung

Nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts ist die siebenjährige Sperrfrist nicht pauschal nach Kalender- oder Wirtschaftsjahren zu bestimmen. Entscheidend seien vielmehr die allgemeinen Fristenregeln des § 187 Abs. 1 und § 188 Abs. 2 BGB. Da der steuerliche Übertragungsstichtag auf den 1. Januar 2019 fiel, begann die Frist am 2. Januar 2019. Das erste Zeitjahr endete mit Ablauf des 1. Januar 2020, während das Eigentum an den Anteilen bereits an diesem Tag um 0 Uhr überging.

Das Gericht ordnete die Veräußerung daher noch dem ersten Zeitjahr zu. Eine Kürzung des Einbringungsgewinns I um ein Siebtel lehnte es ab, weil seit dem Einbringungszeitpunkt noch kein volles Zeitjahr vergangen war. Gleichzeitig nahm es für diese besondere Fallgruppe eine teleologische Reduktion des § 22 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz UmwStG an. Danach können die Vergünstigungen des § 16 Abs. 4 EStG und des § 34 EStG trotz des Sperrfristverstoßes zur Anwendung kommen.

Für seine Bewertung stellte das Finanzgericht insbesondere auf folgende Gesichtspunkte ab:

  • Durch den entgeltlichen Verkauf im ersten Zeitjahr würden die stillen Reserven vollständig im Einkommensteuerregime erfasst.
  • Eine Vermeidung der Besteuerung stiller Reserven oder eine steuerlich relevante Statusveränderung liege in der entschiedenen Konstellation nicht vor.
  • Beim Formwechsel finde weder ein Wechsel des Rechtsträgers noch eine Veränderung des Gesellschafterbestands statt.
  • Die steuerliche Wirkung entspreche einer Einbringung zum gemeinen Wert nach § 20 Abs. 4 UmwStG.

BFH-Verfahren ist für Umstrukturierungen bedeutsam

Das Urteil weicht von der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung ab, nach der die Begünstigungen bei einem Einbringungsgewinn I auch im ersten Zeitjahr ausgeschlossen sind. Die Entscheidung betrifft jedoch eine eng begrenzte Sachverhaltsgruppe und lässt sich nicht ohne Prüfung auf andere Sperrfristverstöße übertragen. Da das Urteil nicht rechtskräftig ist, wird nun der Bundesfinanzhof über die Reichweite von § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG entscheiden.

„Das Revisionsverfahren kann für Unternehmen und Gesellschafter erhebliche Bedeutung gewinnen, wenn eine Umstrukturierung zeitnah mit einer Anteilsveräußerung verbunden wird“, erklärt Rechtsanwalt Michael Rainer von MTR Legal Rechtsanwälte. „Die Entscheidung zeigt zugleich, dass der genaue Zeitpunkt des steuerlichen Übertragungsstichtags und des späteren Eigentumsübergangs für die Besteuerung ausschlaggebend sein kann.“

Betroffene Unternehmen, Investoren und Gesellschafter sollten vergleichbare Vorgänge anhand der konkreten Vertragsdaten, Vollzugsbedingungen und steuerlichen Stichtage prüfen lassen. Dabei sind insbesondere die taggenaue Berechnung, die Ermittlung des Einbringungsgewinns I und die mögliche Anwendung von § 16 Abs. 4 EStG sowie § 34 EStG getrennt zu beurteilen. MTR Legal Rechtsanwälte berät zu steuerlichen Fragen bei Umwandlungen, Anteilsveräußerungen und finanzgerichtlichen Verfahren.

Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/finanzgericht-niedersachsen-9-k-147-22/

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1328189
 135

Pressebericht „Sperrfrist im ersten Jahr: Revision beim BFH“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von MTR Legal Rechtsanwälte Pressearchiv

Bild: EuGH klärt Spielraum bei Fremdwährungsdarlehen
EuGH klärt Spielraum bei Fremdwährungsdarlehen
Berlin, 31. Oktober 2026. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Anforderungen an die Rückabwicklung eines wegen missbräuchlicher Klauseln unwirksamen Fremdwährungsdarlehens präzisiert. Eine Verrechnung gegenseitiger Ansprüche von Verbrauchern und Banken bleibt möglich, wenn das nationale Recht sie zulässt und der unionsrechtliche Verbraucherschutz gewahrt wird. Nationale Gerichte behalten Spielraum bei der Abrechnung Der EuGH entschied mit Urteil vom 10. September 2026 – C‑510/25, dass Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie…
Bild: Maklervertrag: Textform entscheidet über Provision
Maklervertrag: Textform entscheidet über Provision
München, 31. Oktober 2026 – Das LG München I hat mit Urteil vom 13. Mai 2026 – 3 O 13657/25 einen Provisionsanspruch von rund 15.000 Euro mangels formwirksamen Maklervertrags abgewiesen. Nach Zurückweisung der Berufung durch das OLG München, Beschluss vom 22. Oktober 2026 – 8 U 1651/26, ist die Entscheidung rechtskräftig. WhatsApp-Nachrichten belegten die Provisionsabrede nicht Ausgangspunkt des Rechtsstreits war der Verkauf einer Eigentumswohnung in Bayreuth. Der Makler trug vor, der Eigentümer habe ihn damit beauftragt, gegen Provision ei…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: BFH erleichtert Unternehmensnachfolge - MTR Legal Bild: BFH erleichtert Unternehmensnachfolge - MTR Legal
BFH erleichtert Unternehmensnachfolge - MTR Legal
… begünstigtes Vermögen nach § 13a Abs. 1 ErbStG zu 85 Prozent steuerfrei sei. Der 90 %-Einstiegstest stehe dieser Begünstigung nicht entgegen, so das Gericht.Revision bleibt ohne ErfolgDas Finanzamt legte Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts ein. Noch während des Revisionsverfahrens erlies es aufgrund einer Außenprüfung einen geänderten Schenkungssteuerbescheid, …
Bild: Vorsteuerabzug für Renovierung eines Homeoffice
Vorsteuerabzug für Renovierung eines Homeoffice
… der Klage nur insoweit statt, als es um die Aufwendungen für die Sanitäreinrichtung (v.a. Toilette und Waschbecken) ging. Der BFH hat die dagegen eingelegte Revision, mit der die Kläger einen weitergehenden Vorsteuerabzug begehrte, als unbegründet zurückgewiesen. Nach Auffassung des BFH besteht bei Aufwendungen zur Renovierung eines an den Arbeitgeber …
Bild: Keine Übertragung des Betreuungsfreibetrags bei volljährigen KindernBild: Keine Übertragung des Betreuungsfreibetrags bei volljährigen Kindern
Keine Übertragung des Betreuungsfreibetrags bei volljährigen Kindern
… sodann vom Vater erhobenen Klage teilweise statt. Es entschied, dass bei der Mutter lediglich die einfachen BEA-Freibeträge zu berücksichtigen seien. Der BFH hat die Revision des Finanzamts als unbegründet zurückgewiesen. Nach Auffassung des BFH ist eine Übertragung des BEA-Freibetrages bei volljährigen Kindern nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes …
Studierende - Sämtliche Studienkosten sammeln und steuerlich geltend machen
Studierende - Sämtliche Studienkosten sammeln und steuerlich geltend machen
… Sonderausgabenabzug. Diese Entscheidungen entsprechen zwar der geltenden Gesetzeslage, widersprechen aber der bisherigen Argumentation des Bundesfinanzhofs (FG Baden-Württemberg vom 7.11.2006, EFG 2007 S. 116, Revision: VI R 79/06; FG Rheinland-Pfalz vom 20.12.2006, EFG 2007 S. 838, Revision: VI R 6/07; FG Niedersachsen vom 7.11.2006, 8 K 353/06, Revision: …
Bild: Kindergeld für behinderte Kinder bei Feststellung eines Gendefektes nach Vollendung des 27. LebensjahresBild: Kindergeld für behinderte Kinder bei Feststellung eines Gendefektes nach Vollendung des 27. Lebensjahres
Kindergeld für behinderte Kinder bei Feststellung eines Gendefektes nach Vollendung des 27. Lebensjahres
… für die Monate statt, in denen die der Tochter zur Verfügung stehenden Mittel nicht zur Deckung ihres notwendigen Lebensbedarfes ausreichten. Dagegen hielt der BFH die Revision der Familienkasse für begründet. Nach Auffassung des BFH setzt der Kindergeldanspruch des Klägers voraus, dass die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten …
Bild: Steuerberater in Lahr informieren: Unzulässige Doppelbelastung Grunderwerbsteuer und UmsatzsteuerBild: Steuerberater in Lahr informieren: Unzulässige Doppelbelastung Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer
Steuerberater in Lahr informieren: Unzulässige Doppelbelastung Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer
… zuständigen Senate des BFH waren wiederum zu einem anderen Ergebnis gekommen. Aufgrund dieser unterschiedlichen Rechtsprechung hat das Niedersächsische Finanzgericht deshalb die Revision zugelassen und angeregt den Großen Senat des BFH entscheiden zu lassen. Steuerberater Ingo Ketteler von der Himmelsbach & Sauer Partnerschaft Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, …
Bild: Während der Sperrfrist im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis wird nach Ablauf der Sperrzeit nicht anerkannt
Während der Sperrfrist im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis wird nach Ablauf der Sperrzeit nicht anerkannt
… Straßenverkehr darf nicht durch den Erwerb einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland unterlaufen werden. Das gilt auch, wenn der Betroffene von dieser Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der Sperrfrist in Deutschland Gebrauch macht. Ein ausländischer Führerschein wird daher in Deutschland - Nicht - anerkannt, wenn er während einer Sperrzeit ausgestellt worden ist. OLG …
Bild: Abziehbarkeit von Prozesskosten
Abziehbarkeit von Prozesskosten
… Frage hat der Bundesfinanzhof in den letzten Monaten in mehreren Urteilen (BFH, Urteil vom 18. Juni 2015, Az. VI R 17/14; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. März 2015, Az. 2 K 256/12, Revision beim BFH, Az. VI R 29/15; BFH, Urteil vom 17. Dezember 2015, Az. VI R 7/14; BFH, Urteil vom 20. Januar 2016, Az. VI R 40/13; FG Sachsen, Urteil vom 13. November …
Bild: Unternehmensnachfolge durch Schenkung von AnteilenBild: Unternehmensnachfolge durch Schenkung von Anteilen
Unternehmensnachfolge durch Schenkung von Anteilen
… Arbeitsleistung der Klägerin zu sehen sei. Motiv für die Schenkung sei vielmehr die Unternehmensfolge. Daher stelle die Schenkung keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. BFH weist Revision zurück Die Revision des Finanzamts gegen dieses Urteil wies der Bundesfinanzhof zurück. Er bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts, dass in der schenkweisen Übertragung …
Bild: BFH begrenzt Nachhaftung bei Umsatzsteuer
BFH begrenzt Nachhaftung bei Umsatzsteuer
Köln, 25. Oktober 2026. Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 6. Oktober 2026 – IX B 40/26 die Beschwerde eines Finanzamts gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Im Kern bestätigt der BFH, dass ein Insolvenzschuldner nach Einstellung des Verfahrens gemäß § 211 InsO nicht mit insolvenzfreiem Vermögen für Umsatzsteuerschulden haftet, …
Sie lesen gerade: Sperrfrist im ersten Jahr: Revision beim BFH