openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Kindergeld für behinderte Kinder bei Feststellung eines Gendefektes nach Vollendung des 27. Lebensjahres

13.07.202009:36 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Kindergeld für behinderte Kinder bei Feststellung eines Gendefektes nach Vollendung des 27. Lebensjahres
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC

(openPR) Der Bundesfinanzhof hat am 27.11.2019 zum Aktenzeichen III R 44/17 entschieden, dass ein den Kindergeldanspruch über die Altersgrenze verlängernder Gendefekt eines volljährigen behinderten Kindes nur dann eine solche Behinderung darstellt, wenn das Kind dadurch vor Erreichen der Altersgrenze von 27 Jahren (jetzt 25 Jahren) in seinen körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder seiner seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und dadurch in seiner Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist.



Aus der Pressemitteilung des BFH Nr. 27/2020 vom 09.07.2020 ergibt sich:

Der Kläger ist der Vater einer im August 1968 geborenen Tochter, die an einer Muskelerkrankung in Form der Myotonen Dystrophie Curschmann Steinert leidet. Trotz erster Symptome im Alter von ca. 15 Jahren, wurde die Erkrankung zunächst nicht erkannt. Die Diagnose erfolgte erst 1998. In der Folgezeit verstärkte sich die Muskelschwäche und es wurde im Jahr 2005 zunächst ein Grad der Behinderung von 50 und im Jahr 2009 von 100 festgestellt. Die Tochter absolvierte eine Berufsausbildung und befand sich bis 2010 in einem Beschäftigungsverhältnis. Ab Oktober 2011 erhielt sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Der Kläger beantragte 2014, ihm für seine Tochter ab Januar 2010 Kindergeld zu gewähren. Dies lehnte die Familienkasse unter Hinweis darauf ab, dass die Behinderung nicht vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten sei.

Das Finanzgericht gab der dagegen gerichteten Klage für die Monate statt, in denen die der Tochter zur Verfügung stehenden Mittel nicht zur Deckung ihres notwendigen Lebensbedarfes ausreichten.

Dagegen hielt der BFH die Revision der Familienkasse für begründet.

Nach Auffassung des BFH setzt der Kindergeldanspruch des Klägers voraus, dass die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist, da für die Tochter aufgrund einer Übergangsregelung noch nicht die ab 2000 auf das 25. Lebensjahr abgesenkte Altersgrenze gilt. Der Behinderungsbegriff erfordere dabei eine für das Lebensalter untypische gesundheitliche Situation, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtige. Nicht ausreichend sei es nach der Entscheidung des BFH dagegen, wenn vor Erreichen der Altersgrenze eine Behinderung zwar drohe, aber noch nicht eingetreten sei. Der BFH hielt daher die bisherigen Feststellungen des Finanzgerichts für nicht ausreichend. Das Finanzgericht sei zwar auf der Grundlage des festgestellten Grades der Behinderung für die streitigen Monate ab 2011 zu Recht vom Vorliegen einer Behinderung ausgegangen. Für die Frage, ob die Behinderung bereits vor Vollendung des 27. Lebensjahres – also bis August 1995 – eingetreten ist, ließ das Finanzgericht aber zu Unrecht bereits den festgestellten angeborenen Gendefekt ausreichen. Dem Finanzgericht sei daher für den zweiten Rechtsgang aufgegeben worden, nähere Feststellungen dazu zu treffen, ob der Gendefekt bereits vor Erreichen der Altersgrenze zu Funktions- und Teilhabebeeinträchtigungen bei der Tochter des Klägers geführt hatte.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1093995
 365

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Kindergeld für behinderte Kinder bei Feststellung eines Gendefektes nach Vollendung des 27. Lebensjahres“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von kanzlei JURA.CC

Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Die gesetzliche Impfpflicht rückt in greifbare Nähe. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich, was dies konkret für das Arbeitsverhältnis bedeutet. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer ihren Job verlieren, wenn sie nicht geimpft sind. Aber auch ohne Kündigung durch den Arbeitgeber könnten Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind, echte Probleme bekommen. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitet, erhält vom Arbeitgeber auch keinen Lohn. Das der Arbeitnehmer n…
Bild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein ArbeitsunfallBild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 9/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt. Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Beteiligten streiten darum, ob der tödliche Verkehrsunfall des Ehemanns der Klägerin ein Arbeitsunfall war. Die Klägerin ist die Witwe des Verunfallten, der als Produktionsmitarbeiter tätig war. Am 25.06.2014 verließ er während der Schicht bei laufender Ma…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Kindergeld für AusländerBild: Kindergeld für Ausländer
Kindergeld für Ausländer
… Voraussetzungen geleistet. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Kindergeld auch an Kinder gezahlt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Dazu muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit gestellt werden. Für das erste und zweite Kind werden monatlich 184 …
Betreuungsgeld kommt
Betreuungsgeld kommt
… Altmeier in einem Brief vom 28. März bestätigt. Zeitgleich mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz für Kinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres werde diese familienpolitische Leistung in Kraft treten. Das Betreuungsgeld solle den selbst erziehenden Eltern, die ihre Kinder auch nach Vollendung des ersten Lebensjahres …
Bild: RA-Horrion: Unzulässige Kündigungsregelung § 622 II S. 2 BGB - Arbeitsrecht DresdenBild: RA-Horrion: Unzulässige Kündigungsregelung § 622 II S. 2 BGB - Arbeitsrecht Dresden
RA-Horrion: Unzulässige Kündigungsregelung § 622 II S. 2 BGB - Arbeitsrecht Dresden
… Rechtsanwalt/Anwalt Dresden Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden: Die Kündigungsregelung § 622 II S. 2 BGB, nach welcher bei der Berechnung von Beschäftigungszeiten für die Feststellung der Kündigungsfrist die Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres nicht mitgezählt werden, stellt eine unzulässige Altersdiskriminierung dar (EuGH Urteil vom 19.01.2010 …
Bild: Düsseldorfer Tabelle 2024 – Steigende Unterhaltsansprüche - MTR LegalBild: Düsseldorfer Tabelle 2024 – Steigende Unterhaltsansprüche - MTR Legal
Düsseldorfer Tabelle 2024 – Steigende Unterhaltsansprüche - MTR Legal
… minderjährige aber auch für volljährige Kinder erneut gestiegen.Nach der aktualisierten Düsseldorfer Tabelle steigt ab dem 1. Januar 2024 der Unterhaltsanspruch für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres um 43 Euro auf 480 Euro. Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs haben Anspruch auf 551 Euro. Ihr Anspruch ist damit um 49 Euro gestiegen. …
Änderungen beim Kindergeld – Verdienstgrenze für volljährige Kinder entfällt
Änderungen beim Kindergeld – Verdienstgrenze für volljährige Kinder entfällt
… gilt dieser Grenzbetrag nicht mehr. Auch für Söhne oder Töchter, die auf einen Ausbildungsplatz warten, gibt es weiterhin Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Damit verbunden sind weitere steuerliche Vorteile für die Eltern, wie zum Beispiel der Kinderfreibetrag. Einschränkungen gibt es lediglich für eine weitere Ausbildung nach einem …
Steuern sparen mit den Kinderbetreuungskosten
Steuern sparen mit den Kinderbetreuungskosten
… Betreuungskosten für alle Kinder bis 14 Jahre. Darüber hinaus können solche Aufwendungen für Kinder berücksichtigt werden, die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Weitere Voraussetzungen sind, dass das Kind in ihrem Haushalt lebt …
GFH GmbH - Die Haushaltsplaner: Die Familie als Mittelpunkt
GFH GmbH - Die Haushaltsplaner: Die Familie als Mittelpunkt
… bei der zuständigen Kindergeld- oder Familienkasse zu stellen. Unterhaltsvorschuss zum Beispiel gibt es auch. Dieser wird maximal 72 Monate und längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres eines Kindes gezahlt. Die GFH GmbH optimiert und analysiert die Ein- und Ausgaben der Familien und zeigt wege zur Vermögenssteigerung auf. Die GFH GmbH ist der …
Bild: Düsseldorfer Tabelle 2025 tritt in KraftBild: Düsseldorfer Tabelle 2025 tritt in Kraft
Düsseldorfer Tabelle 2025 tritt in Kraft
… und der Zahlbetrag nicht identisch sein. Dieser hängt von weiteren Faktoren wie der tatsächlichen Anzahl der Kinder oder der Deckung des Mindestbedarfs aller Beteiligten ab. Kindergeld wird angerechnet Zudem ist auch das Kindergeld auf den Bedarf anzurechnen. Bei minderjährigen Kindern wird in der Regel die Hälfte des Kindergeldes angerechnet, bei volljährigen …
Bild: Weniger Betriebsrente für WaisenBild: Weniger Betriebsrente für Waisen
Weniger Betriebsrente für Waisen
… konnten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung unter anderem Waisenrenten für Kinder der versicherten Arbeitnehmer in der Ausbildung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zugesagt werden. Durch das Steueränderungsgesetz 2007 wird die Altersgrenze (Paragraf 32 EStG) ab diesem Jahr auf die Vollendung des 25. Lebensjahres herabgesetzt. Anerkennung …
Bild: Kindergeld für Studenten: Wann das Einkommen eine Rolle spielt und wann nichtBild: Kindergeld für Studenten: Wann das Einkommen eine Rolle spielt und wann nicht
Kindergeld für Studenten: Wann das Einkommen eine Rolle spielt und wann nicht
… heute für ein Studium, viele sind auf finanzielle Unterstützung durch ihre Eltern angewiesen. Einen kleinen Ausbildungszuschuss gewährt der Gesetzgeber: Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Eltern für ihren studierenden Nachwuchs noch Kindergeld kassieren bzw. von Kinderfreibeträgen profitieren. „Und das ganz gleich, ob oder wie viel Geld die …
Sie lesen gerade: Kindergeld für behinderte Kinder bei Feststellung eines Gendefektes nach Vollendung des 27. Lebensjahres