(openPR) HANNOVER, 01.05.2007 – Neuer Partner am Standort Mainz ist vom 1. Mai 2007 an Rechtsanwalt Stephan Schmidt.Stephan Schmidt studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Dresden und Mainz und beschäftigte sich bereits früh mit den die so genannten Neuen Medien betreffenden Rechtsfragen und verfügt über langjährige Branchenerfahrung. 2005 gründete er seine auf IT- und TK-Recht spezialisierte Kanzlei in Mainz, nachdem er vorher in Kanzleien in Frankfurt, München und dem kalifornischen San Diego tätig war und dort entsprechende Erfahrungen sammeln konnte.
Begriffe wie CRM, CMS oder GPL sind, für den seit Oktober 2004 den Titel eines Microsoft Most Valuable Professional tragenden Rechtsanwalt, keine Fremdwörter sondern ständige Arbeitsgrundlage. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Schmidt liegen in der IT- und telekommunikationsrechtlichen Beratung und Vertretung von Unternehmen. Zuletzt betreute er dabei unter anderem IT-Systemhäuser, Telefongesellschaften, Verbindungsnetzbetreiber, Internet-Händler sowie Hard- und Softwarehersteller.
Rechtsanwalt Schmidt ist Autor verschiedener Fachbeiträge auf dem Gebiet des IT-Rechts und Dozent für Medienrecht an der Mediadesign Hochschule München. Als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik und der International Technology Law Association ist er auch gern gesehener Redner bei Fachveranstaltungen.
Mit seiner umfassenden fachlichen Ausrichtung ist Rechtsanwalt Schmidt für jede Kanzlei ein deutlicher Gewinn. Sein Eintritt bei BRENNECKE & PART-NER steht für die erfolgreiche Arbeit der Kanzlei. Mit einer klaren Schwerpunktlegung auf die Beratung und Vertretung von mittelständischen Unter-nehmen und durch eine ausgeprägte Spezialisierung der Rechtsanwälte sorgt BRENNECKE & PARTNER für eine umfassende Betreuung aller Mandanten.
Standortgeschäftsführer Rechtsanwalt Dr. Griebenow ist sich sicher: "Wir freuen uns, dass wir mit Stephan Schmidt einen erfahrenen IT- und TK-Rechtler gewinnen konnten, der mit seinem speziellen Kenntnissen das Team IT-Recht der Kanzlei deutlich bereichert. “
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