openPR Recherche & Suche
Presseinformation

EU Inc. wirft Kompetenzfragen im Binnenmarkt auf

 (© MTR Legal Rechtsanwälte)
(© MTR Legal Rechtsanwälte)

(openPR) Frankfurt am Main, 22. Oktober 2026 – Die geplante EU Inc. soll Unternehmen einen einheitlicheren Rahmen für Gründung, Finanzierung und Wachstum im europäischen Binnenmarkt eröffnen. Zugleich ist umstritten, ob Art. 114 AEUV als Rechtsgrundlage für das sogenannte 28. Regime im Gesellschaftsrecht ausreicht.

Mit dem Verordnungsvorschlag COM(2026) 321 final, Ratsdok. 7498/26, Verfahren 2026/0074 (COD), verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die Zersplitterung des Unternehmensrechts in der EU zu verringern. Der Vorschlag ist Teil einer breiteren wirtschaftspolitischen Ausrichtung, bei der die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärker in den Mittelpunkt rückt. Die Bundesregierung unterrichtete den Bundesrat am 27. April 2026 nach § 2 EUZBLG über die Vorlage. Für Unternehmen und Investoren ist die Debatte bedeutsam, weil sie nicht nur die Ausgestaltung einer neuen Gesellschaftsform betrifft, sondern auch die Beständigkeit des geplanten Haftungsrahmens.

EU Inc. als harmonisierte Gesellschaftsform

Nach dem Vorschlag soll die EU Inc. eine Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung sein, die in allen 27 Mitgliedstaaten im nationalen Recht bereitzustellen wäre. Sie soll sowohl für Neugründungen als auch für bereits bestehende Unternehmen nutzbar sein und harmonisierten Vorgaben folgen. Öffentlich berichteten Angaben zufolge ist eine vollständig digitale Gründung binnen 48 Stunden und für höchstens 100 Euro vorgesehen. Der Namenszusatz „EU Inc.“ soll die Gesellschaft nach außen erkennbar machen.

Der Entwurf schafft nach seiner Konzeption keine vollständig vom nationalen Recht gelöste supranationale Gesellschaft. Die Rechtspersönlichkeit soll nach dem Recht des Eintragungsmitgliedstaats entstehen und von den anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Zugleich sollen wesentliche Anforderungen unionsweit vereinheitlicht werden. In zentralen Punkten, etwa bei der Arbeitnehmermitbestimmung, verweist der Vorschlag weiterhin auf das Recht des Mitgliedstaats, in dem die Gesellschaft ihren Satzungssitz hat.

Die EU Inc. steht damit zwischen nationaler Verankerung und europäischer Harmonisierung. Frühere europäische Vorhaben im Gesellschaftsrecht konnten die angestrebte Vereinheitlichung nur begrenzt erreichen oder wurden nicht umgesetzt. Dazu zählen insbesondere:

die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung,

die Europäische Gesellschaft,

die Europäische Genossenschaft,

die geplante Europäische Privatgesellschaft,

die geplante Societas Unius Personae und der Europäische Verein.

Streit über Art. 114 AEUV und Art. 352 AEUV

Die Kommission stützt den Vorschlag ausdrücklich auf Art. 114 AEUV. Diese Vorschrift erlaubt Maßnahmen zur Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, wenn sie die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes betreffen. Aus Sicht der Kommission soll die EU Inc. ein Instrument sein, um Hindernisse im Binnenmarkt abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Der Schwerpunkt läge danach nicht allein auf einer neuen Rechtsform, sondern auf einem einheitlicheren Unternehmensrechtsrahmen.

Demgegenüber wird vertreten, Art. 114 AEUV reiche für die Schaffung eines neuen Rechtsinstituts nicht aus. Die Bundesnotarkammer hat den früheren Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio mit einem Gutachten beauftragt. Nach veröffentlichten Angaben hält er den Vorschlag in der vorliegenden Form für rechtswidrig und sieht Art. 352 AEUV als einschlägig an. Diese Norm setzt Einstimmigkeit im Rat voraus; in Deutschland wären zudem Bundestag und Bundesrat einzubeziehen.

Die Bundesnotarkammer fordert in ihrer Stellungnahme zu COM(2026) 321 final eine Umstellung auf Art. 352 AEUV. Ihr Präsident Markus Sikora spricht im Zusammenhang mit der gewählten Grundlage von einem „kaum absehbaren Haftungsrisiko“. Nach den veröffentlichten Angaben zu dem Gutachten könnte eine spätere Nichtigerklärung der Verordnung erhebliche Folgen haben. Genannt wird insbesondere das Risiko, dass der Haftungsschutz der als Gesellschaft mit beschränkter Haftung angelegten EU Inc. in Frage gestellt wird.

Folgen für Unternehmen und Investoren

Eine gerichtliche Entscheidung zur Tragfähigkeit der Rechtsgrundlage liegt nach dem dargestellten Stand nicht vor. Für die Praxis bleibt deshalb entscheidend, wie der Gesetzgeber die EU Inc. im weiteren Verfahren ausformt und ob die Kompetenzfrage belastbar geklärt wird. Im Europäischen Parlament ist René Repasi Berichterstatter; im Rat besteht nach öffentlich zugänglichen Berichten keine einheitliche Linie. Deutschland hat die Rechtsgrundlage bislang nicht beanstandet, während der Bundesrat und der Juristische Dienst des Rates Zweifel angemeldet haben.

„Für Unternehmen kann die EU Inc. erhebliche Erleichterungen bringen, wenn Gründung, Finanzierung und grenzüberschreitende Tätigkeit tatsächlich einheitlicher geregelt werden“, sagt Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Legal Rechtsanwälte. „Investoren werden jedoch genau darauf achten, ob die Rechtsgrundlage tragfähig ist und der Haftungsschutz nicht durch spätere Streitigkeiten über die Zuständigkeit belastet wird.“

Betroffene Unternehmen sollten den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens daher sorgfältig beobachten und die geplante Rechtsform nicht isoliert nach Gründungskosten oder Geschwindigkeit bewerten. Relevant sind ebenso Mitbestimmung, Satzungssitz, nationale Schutzmechanismen und die Anerkennung in anderen Mitgliedstaaten. Für Gründer und Investoren kann es sinnvoll sein, bestehende nationale Kapitalgesellschaftsformen und die mögliche EU Inc. anhand ihrer Finanzierungs-, Governance- und Haftungswirkungen zu vergleichen. Eine abschließende Bewertung ist erst möglich, wenn der endgültige Rechtsakt und seine Begründung feststehen.

Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/eu-inc-und-die-rechtsgrundlage-des-28-regimes/

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1327833
 136

Pressebericht „EU Inc. wirft Kompetenzfragen im Binnenmarkt auf“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von MTR Legal Rechtsanwälte Pressearchiv

Bild: Solvency II: Versicherer vor neuen Vorgaben 2027
Solvency II: Versicherer vor neuen Vorgaben 2027
Deutschland, 29. Oktober 2026. Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen müssen sich ab dem 30. Januar 2027 auf veränderte Vorgaben nach Solvency II einstellen. Die Reform betrifft insbesondere Proportionalitätsmaßnahmen, Kapitalanforderungen, Berichtspflichten und die aufsichtsrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten der BaFin. Europäische Reform wird in deutsches Recht überführt Die Änderungsrichtlinie zum Solvency-II-Review wurde am 8. Januar 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ergänzende Level-2-Regelungen enthält…
Bild: Offene Steuerfragen erreichen BFH und BVerfG
Offene Steuerfragen erreichen BFH und BVerfG
Deutschland, Oktober 2026 – Mehrere anhängige Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht betreffen offene Steuerfragen von Unternehmen, Kapitalanlegern und Arbeitnehmern. Zu den Ausgangsentscheidungen gehört das FG Münster, Urteil vom 21. April 2026 – 13 K 317/25 K,G,F. Unternehmenssteuern im Fokus des Bundesfinanzhofs Im Verfahren I R 10/26 prüft der Bundesfinanzhof die Behandlung von Abfindungszinsen, die nach dem Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags bis zur Ausübung einer Option durch außenstehende Aktionäre…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Oettingers neue EU-Datenschutzbehörde
Oettingers neue EU-Datenschutzbehörde
… 1. November EU-Kommissar für Digitalwirtschaft. Für seine Amtszeit hat er sich viel vorgenommen: So plant er eine EU-Datenschutzbehörde und will in seiner Amtszeit einen digitalen Binnenmarkt in Europa auf den Weg bringen. Mittragen müssen dies aber vor allem die Unternehmen. Deren Bedürfnisse dürfen dabei nicht übergangen werden, fordert Dr. Marco Lenck, …
Bild: EU-Binnenmarkt hat Wohlstand möglich gemacht: Oberfranken profitiert von der EU
EU-Binnenmarkt hat Wohlstand möglich gemacht: Oberfranken profitiert von der EU
… das gehört zum alltäglichen Wehklagen aus der Wirtschaft. Aber was wäre die deutsche Wirtschaft ohne die EU, die heuer ihr 50-jähriges Bestehen feiert? EU-Binnenmarkt zweites Standbein für Unternehmen Deutschland und damit auch Oberfranken feierten ihre größten wirtschaftlichen Erfolge auf dem europäischen Binnenmarkt. Bis heute sind das die Märkte, …
Bild: EU Inc.: Zweifel an Grundlage des Entwurfs
EU Inc.: Zweifel an Grundlage des Entwurfs
… haben kann“, sagt Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Legal Rechtsanwälte. „Die Debatte zeigt, dass schnelle Gründungsverfahren allein nicht genügen, wenn Kompetenzfragen, Haftung und Registerkontrolle ungeklärt bleiben.“Betroffene Unternehmen, Gründer und Kapitalgeber sollten die weiteren Beratungen daher eng verfolgen und bei Strukturierungsentscheidungen …
Perspektiven statt kurzfristige Kürzungen
Perspektiven statt kurzfristige Kürzungen
… Thema öffentlicher Dienst durchführt. Folgende Themen werden dabei im Mittelpunkt stehen: Aufgaben des öffentlichen Dienstes / Personalrechtliche Konsequenzen, Bezahlungsfragen, Kompetenzfragen (Bund-, Länderkompetenz) und der öffentliche Dienst im europäischen Vergleich Die Anhörung dient auch dem Zweck, aus der Systematik hektischer Spargesetzgebung …
Europa hat einen Grund zum Feiern – Binnenmarkt schafft nachweislich neue Arbeitsplätze
Europa hat einen Grund zum Feiern – Binnenmarkt schafft nachweislich neue Arbeitsplätze
… oder als selbstverständlich hin. Ohne Zweifel hat das wirtschaftliche Herzstück der EU den Menschen erhebliche Vorteile gebracht. Doch niemand verliebt sich in einen Binnenmarkt; das wusste schon sein „Vater“ Jacques Delors. Die wirtschaftsliberale Neue Zürcher Zeitung (NZZ) http://www.nzz.ch zieht jedenfalls eine positive Bilanz der Entwicklung des …
Bild: Projekt talk.EU der WJ Bayern bringt Europa an die Schulen
Projekt talk.EU der WJ Bayern bringt Europa an die Schulen
… München, Dr. Henning Arp. "Ich finde das Thema Europa selbst sehr spannend", sagt Toni Gaubitz. "Denn ich erlebe jeden Tag, wie wichtig der europäische Binnenmarkt für unsere deutsche Wirtschaft ist." Dieses Thema vermittelt das talk.EU-Projekt der Wirtschaftsjunioren Bayern ab 2013 Schülerinnen und Schülern der 10. Klassen praxisnah und lebendig. Es …
Bild: Neue Chancen für VersandapothekenBild: Neue Chancen für Versandapotheken
Neue Chancen für Versandapotheken
… der EU günstiger werden Berlin, 27. Juni 2017. Vor Kurzem beschlossen die EU-Mitgliedstaaten, dass grenzüberschreitende Paketzustellungen günstiger werden sollen. Damit würde der digitale EU-Binnenmarkt für Online-Versender immer zugänglicher. Derzeit zahlen Verbraucher für ein Paket in andere EU-Länder bis zu fünf Mal mehr als für ein nationales Paket. …
Biogasrat veranstaltet Fachkonferenz: „Biogas und Biomethan im Europäischen Binnenmarkt“
Biogasrat veranstaltet Fachkonferenz: „Biogas und Biomethan im Europäischen Binnenmarkt“
… 2011 eine weitere seiner erfolgreichen und vielbeachteten Fachkonferenzen in Berlin. Im Fokus der Veranstaltung steht das Thema „Biogas und Biomethan im Europäischen Binnenmarkt“. Veranstaltungsort ist wie immer das Auditorium Friedrichstrasse. „Die Zukunft der Biogasbranche hängt ganz wesentlich davon ab, wie sie sich heute in Europa positioniert“, …
Bild: Wie ein digitaler Binnenmarkt das politische Europa retten kannBild: Wie ein digitaler Binnenmarkt das politische Europa retten kann
Wie ein digitaler Binnenmarkt das politische Europa retten kann
Der IT-Unternehmer Helmut Fallmann veröffentlicht seine Visionen von einem grenzenlosen digitalen europäischen Wirtschaftsraum. Wird der digitale Binnenmarkt umgesetzt, dann kann die europäische Integration zumindest über den Umweg der neuen Technologien gelingen. Der Autor entwirft eine realistische Vision und ist damit gerade nach dem Brexit auch …
Die Euro-Konkurrenz nach dem Brexit
Die Euro-Konkurrenz nach dem Brexit
Harter Brexit – schwacher Euro? Premierministerin Theresa May plant einen radikalen Schnitt mit der EU und dem Binnenmarkt. Auch wenn nach dem jüngsten Supreme-Court-Urteil das Parlament über das Ausmaß des Brexits mitentscheiden darf, bleibt die Frage, wie sich der EU-Austritt auf die Stabilität und die internationale Stellung der europäischen Gemeinschaftswährung …
Sie lesen gerade: EU Inc. wirft Kompetenzfragen im Binnenmarkt auf