(openPR) Berlin, 14. Oktober 2026 – Die niederländische Datenschutzaufsicht Autoriteit Persoonsgegevens hat gegen Uber ein Bußgeld von 824.990.000 Euro verhängt. Im Mittelpunkt stehen nach Darstellung der Behörde automatisierte Sperren von Fahrerkonten und unzureichende Informationen gegenüber Betroffenen.
Der Bescheid datiert nach den vorliegenden Angaben vom 17. August 2026 und wurde am 21. August 2026 bekannt gemacht. Uber geht nach veröffentlichtem Stand gegen die Entscheidung vor beziehungsweise hat Rechtsmittel angekündigt. Eine abschließende gerichtliche Klärung liegt damit nicht vor, sodass die behördlichen Feststellungen im Kontext des laufenden Verfahrens zu betrachten sind.
Aufsichtsbehörde stützt Bußgeld auf Art. 22 und Art. 13 DSGVO
Die AP begründet die Sanktion nach den veröffentlichten Informationen mit Verstößen gegen Art. 22 DSGVO und Art. 13 DSGVO. Art. 22 DSGVO betrifft Entscheidungen, die ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhen und für Betroffene erhebliche Auswirkungen haben können. Art. 13 DSGVO regelt Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten.
Nach der Darstellung der Behörde sollen Fahrerkonten bei Betrugsverdacht oder niedrigen Kundenbewertungen automatisch vorübergehend deaktiviert worden sein. Bei anhaltend niedrigen Bewertungen seien Konten nach Auffassung der AP teilweise dauerhaft durch das System deaktiviert worden. Während einer Sperre konnten betroffene Fahrer nach behördlicher Darstellung über die Plattform keine Einnahmen erzielen.
Die Behörde beanstandet außerdem, dass die Fahrer nicht ausreichend über die automatische Entscheidungsfindung informiert worden seien. Nach den vorliegenden Angaben sind die beanstandeten Verstöße inzwischen beendet. Uber bestreitet nach veröffentlichten Stellungnahmen unter anderem, dass dauerhafte Deaktivierungen vollständig automatisiert erfolgt seien, und hält die Entscheidung sowie die Höhe der Geldbuße für unverhältnismäßig.
Beschwerden französischer Fahrer als Ausgangspunkt
Ausgelöst wurde das Verfahren durch Beschwerden von 171 französischen Fahrern. Diese wurden über die Ligue des droits de l’Homme bei der französischen Datenschutzaufsicht CNIL eingereicht und betrafen unter anderem automatisierte Entscheidungen, Informationen an Betroffene und Datentransfers außerhalb der Europäischen Union. Wegen der europäischen Hauptniederlassung von Uber in Amsterdam wurde das Verfahren an die niederländische AP weitergeleitet.
Die Entscheidung erging im Rahmen des One-Stop-Shop-Mechanismus der DSGVO. Danach ist bei grenzüberschreitenden Verarbeitungen grundsätzlich die Aufsichtsbehörde am Ort der Hauptniederlassung in der Europäischen Union federführend zuständig. Die niederländische AP entschied nach den vorliegenden Angaben in Zusammenarbeit mit der CNIL; der zugrunde liegende Sachverhalt betrifft Vorfälle aus den Jahren 2018 bis 2022.
Die Sanktion richtet sich nach den ergänzend veröffentlichten Angaben gegen Uber B.V. mit Sitz in Amsterdam und Uber Technologies Inc. mit Sitz in San Francisco. Die Geldbuße zählt zu den höchsten bislang bekannten DSGVO-Sanktionen. Nach veröffentlichten Einordnungen liegt sie bei rund 1,85 Prozent des weltweiten Uber-Umsatzes 2025 von 44,5 Milliarden Euro.
Folgen für datengetriebene Geschäftsmodelle
Das Verfahren zeigt, dass automatisierte Entscheidungen mit spürbaren Auswirkungen auf Erwerbsmöglichkeiten besonders sensibel sind. Dies gilt vor allem, wenn Kundenbewertungen, Verhaltensdaten oder algorithmische Bewertungen Grundlage für Sperren, Deaktivierungen oder vergleichbare Maßnahmen sind. Entscheidend ist nicht allein, ob ein System eingesetzt wird, sondern auch, welche menschliche Kontrolle besteht und welche Informationen Betroffene erhalten.
Rechtsanwalt Michael Rainer von MTR Legal Rechtsanwälte ordnet ein: „Für Unternehmen ist das Verfahren ein deutliches Signal, automatisierte Entscheidungsprozesse nicht nur technisch, sondern auch datenschutzrechtlich sorgfältig zu prüfen. Investoren sollten bei datengetriebenen Geschäftsmodellen berücksichtigen, dass Transparenzpflichten und Eingriffstiefe der Verarbeitung erhebliche wirtschaftliche Risiken auslösen können.“
Für Verantwortliche können sich insbesondere folgende Prüfpunkte ergeben:
- Automatisierungsgrad: Es ist zu klären, ob Entscheidungen ausschließlich automatisiert erfolgen oder ob eine wirksame menschliche Einbindung besteht.
- Betroffeneninformation: Die Informationen nach Art. 13 DSGVO müssen Reichweite, mögliche Folgen und relevante Entscheidungslogik angemessen abbilden.
- Auswirkungen: Maßnahmen mit Folgen für Einkommen, Zugang zu Leistungen oder Vertragsbeziehungen sind besonders sorgfältig zu bewerten.
Betroffene Fahrer und vergleichbare Plattformnutzer können durch automatisierte Sperren unmittelbar wirtschaftlich beeinträchtigt werden. Für Unternehmen kann ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorgaben neben Bußgeldern auch Reputationsrisiken und Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden auslösen. Da Uber die Entscheidung angreift, bleibt die weitere gerichtliche Bewertung abzuwarten.
Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/dsgvo-bussgeld-gegen-uber-wegen-automatisierter-sperren/

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