openPR Recherche & Suche
Presseinformation

BGH stärkt Linie im Porsche-VW-Musterverfahren

 (© MTR Legal Rechtsanwälte)
(© MTR Legal Rechtsanwälte)

(openPR) Stuttgart, 13. Oktober 2026 – Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsbeschwerden gegen den Musterentscheid des Oberlandesgerichts Celle im Kapitalanleger-Musterverfahren zur Porsche Automobil Holding SE und zur Volkswagen AG zurückgewiesen. Damit ist rechtskräftig geklärt, dass die verfolgten Feststellungsziele den geltend gemachten Schadensersatzansprüchen in den ausgesetzten Ausgangsverfahren nicht zum Erfolg verhelfen.

BGH bestätigt Musterentscheid des OLG Celle

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der damalige Versuch der Porsche Automobil Holding SE, ihre Beteiligung an der Volkswagen AG auszubauen. Geprüft wurde insbesondere, ob Porsche im Zeitraum vom 3. März 2008 bis zum 6. Oktober 2008 gegenüber dem Kapitalmarkt unzutreffend bestritten hatte, eine qualifizierte Mehrheit an Volkswagen anzustreben. Außerdem ging es um die Frage, ob der Markt für VW-Stammaktien durch Optionsstrategien gezielt verengt worden sei.

Der Musterentscheid des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Mai 2022 war im Kapitalanleger-Musterverfahren ergangen, das 2017 begonnen hatte. In dem Verfahren wurden Feststellungsziele von 42 Klägern gebündelt; verhandelt wurde am Landgericht Hannover. Der Bundesgerichtshof hat die hiergegen gerichteten Rechtsbeschwerden mit Beschluss vom 21. Juli 2026 zurückgewiesen, der am 30. September 2026 bekanntgegeben wurde.

Nach der Entscheidung bestand im geprüften Zeitraum bis Oktober 2008 im Rahmen der verfolgten Feststellungsziele weder eine rechtliche noch eine sittliche Pflicht der Porsche Automobil Holding SE, ihre Absichten zum Beteiligungsaufbau gegenüber dem Kapitalmarkt offenzulegen. Die damaligen Mitteilungen waren nach Auffassung des Bundesgerichtshofs aus Sicht eines verständigen Anlegers nicht grob unrichtig. Damit blieb die wesentliche Beurteilung des Oberlandesgerichts Celle bestehen.

Grenzen des Kapitalanleger-Musterverfahrens

Der Bundesgerichtshof stellte zugleich klar, dass eine Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB bei Marktmanipulationen nach § 20a WpHG a.F. grundsätzlich auch gegenüber Anlegern in Betracht kommen kann, deren Geschäfte Finanzinstrumente anderer Emittenten betreffen. Für die im konkreten Musterverfahren verfolgten Feststellungsziele führte dieser Grundsatz jedoch nicht zu einem anderen Ergebnis. Die Entscheidung schließt solche Ansprüche daher nicht allgemein aus, setzt aber hohe Anforderungen an ihre Begründung.

Eine besondere Rolle spielte auch die Mitteilung vom 26. Oktober 2008, wonach Porsche direkt und über Optionen Zugriff auf insgesamt 74,1 Prozent der VW-Stammaktien gehabt habe. Der Bundesgerichtshof hielt für möglich, dass diese Mitteilung irreführende Angaben zur Marktsituation enthalten haben könnte. Für den Ausgang der im Musterverfahren maßgeblichen Feststellungsziele änderte dies nach der Entscheidung jedoch nichts.

Kartell- und wettbewerbsrechtliche Feststellungsziele wurden inhaltlich nicht geprüft. Der Bundesgerichtshof begründete dies damit, dass solche Ziele im Kapitalanleger-Musterverfahren nicht statthaft seien. Eine sachliche Bewertung der kartell- oder wettbewerbsrechtlichen Fragen ist damit in diesem Rahmen nicht erfolgt.

Folgen für Anleger und Unternehmen

Nach den bekannt gewordenen Angaben hatten 40 Kläger, überwiegend US-amerikanische Hedgefonds, Schadensersatz in Höhe von 5,4 Milliarden Euro verlangt. Zu den Anspruchstellern zählten Frühverkäufer, die VW-Aktien vor dem 26. Oktober 2008 veräußert hatten, sowie Leerverkäufer, die sich nach dem Short Squeeze zu höheren Preisen eindecken mussten. Die rechtskräftige Entscheidung bindet sechs ausgesetzte Ausgangsverfahren, die nun formal abgewiesen werden müssen.

Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Legal Rechtsanwälte, ordnet die Entscheidung wie folgt ein: „Die Entscheidung zeigt, dass kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche nicht allein an nachträglich als problematisch empfundene Marktbewegungen anknüpfen können. Für Unternehmen und Investoren bleibt entscheidend, welche konkreten Informationspflichten im jeweiligen Zeitraum bestanden und welche Feststellungsziele in einem Musterverfahren überhaupt statthaft sind.“

Für Betroffene verdeutlicht der Beschluss, dass die Abgrenzung zwischen Kapitalmarktkommunikation, Marktmanipulation und deliktischer Haftung sorgfältig geprüft werden muss. Unternehmen sollten öffentliche Aussagen zu Beteiligungsaufbau, Strategie und Finanzinstrumenten konsistent dokumentieren und auf ihre Kapitalmarktrelevanz hin bewerten. Investoren sollten bei vergleichbaren Streitigkeiten beachten, dass ein Kapitalanleger-Musterverfahren nur bestimmte Feststellungsziele bündelt und nicht jede angrenzende Frage inhaltlich klärt.

Die wesentlichen Punkte der Entscheidung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die Rechtsbeschwerden gegen den Musterentscheid des OLG Celle wurden mit Maßgaben zurückgewiesen.
  • Für den geprüften Zeitraum bis Oktober 2008 bestand nach den Feststellungszielen keine Offenlegungspflicht zu den Beteiligungsabsichten.
  • Die Mitteilungen waren aus Sicht eines verständigen Anlegers nicht grob unrichtig.
  • Kartell- und wettbewerbsrechtliche Feststellungsziele waren im Musterverfahren nicht statthaft.
  • Sechs ausgesetzte Ausgangsverfahren sind an die rechtskräftige Entscheidung gebunden.

MTR Legal Rechtsanwälte berät Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen zu Fragen des Kapitalmarktrechts, insbesondere bei Informationspflichten, Musterverfahren und Schadensersatzansprüchen. Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/bgh-weist-beschwerden-im-porsche-vw-musterverfahren-ab/

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1326708
 80

Pressebericht „BGH stärkt Linie im Porsche-VW-Musterverfahren“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von MTR Legal Rechtsanwälte Pressearchiv

Bild: Gewerbesteuer: Entlastung bei Pachtzinsen
Gewerbesteuer: Entlastung bei Pachtzinsen
Erfurt, 5. Februar 2026: Das Finanzgericht Thüringen hat zur gewerbesteuerlichen Behandlung von Miet- und Pachtzinsen entschieden. Nach dem Urteil kommt eine Hinzurechnung nicht in Betracht, soweit die Entgelte in Herstellungskosten landwirtschaftlicher Erzeugnisse eingehen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine landwirtschaftliche Genossenschaft, die im Streitjahr 2018 gepachtete Acker- und Grünlandflächen bewirtschaftete und angemietete Erntemaschinen einsetzte. Die entsprechenden Miet- und Pachtzinsen standen im Zusammenhang mit der Er…
Bild: Mitarbeiterbeteiligung kann Steuerfolgen auslösen
Mitarbeiterbeteiligung kann Steuerfolgen auslösen
Hannover, 14. Oktober 2026. Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen an Mitarbeiter kann beim abgebenden Gesellschafter einkommensteuerliche Folgen nach § 17 EStG auslösen. Das zeigt ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 20.05.2026, Az. 4 K 9/26, zu einer Beteiligung, die der Bindung eines Mitarbeiters an die Gesellschaft dienen sollte. Anteilsübertragung zur Bindung eines Mitarbeiters In dem Verfahren waren der Kläger und ein weiterer Gesellschafter jeweils zur Hälfte an einer GmbH beteiligt. Mit notariellem Vertrag vom 15.12.2…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: VW-Skandal – Ex-Vorstandsvorsitzender in Zivilklagen als Zeuge benannt
VW-Skandal – Ex-Vorstandsvorsitzender in Zivilklagen als Zeuge benannt
Volkswagen Abgas-Skandal/Aktionärsklagen: Die Aussagen des Ex-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn sollen für Klarheit im Abgas-Skandal sorgen. Die Kanzlei Herfurtner Rechtsanwälte reicht mehrere Zivilklagen gegen Volkswagen im Namen von betroffenen Anlegern ein. München, 14.09.2016 – Mehrere Zivilklagen geschädigter Aktionäre gegen Volkswagen benennen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn sowie den Ex-US-Chef Michael Horn als Zeugen. Gegen Winterkorn ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft Braunschweig, da ein Anfangsv…
Bild: VW-Abgasskandal: Staatsanwaltschaft ermittelt - Anmeldung zum MusterverfahrenBild: VW-Abgasskandal: Staatsanwaltschaft ermittelt - Anmeldung zum Musterverfahren
VW-Abgasskandal: Staatsanwaltschaft ermittelt - Anmeldung zum Musterverfahren
Der VW-Abgasskandal zieht weiter seine Kreise. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt nach Medienberichten gegen ehemalige und aktuelle Manager wegen des Anfangsverdachts der Marktmanipulation. Der Vorwurf lautet, dass die Aktionäre möglicherweise zu spät über die Abgasmanipulationen und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Kurs der Wertpapiere informiert wurden. Im Kern geht es dabei um die Tätigkeit der Manager für die Porsche SE, die auch Hauptaktionärin der Volkswagen AG ist. Nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals in den…
Bild: Müssen VW und Porsche Schadenersatz in Milliardenhöhe zahlen?
Müssen VW und Porsche Schadenersatz in Milliardenhöhe zahlen?
Am 12. Oktober begann das Musterverfahren gegen Volkswagen und Porsche. Zahlreiche Investoren fühlen sich durch die die Übernahmeschlacht von 2008 begleitenden Vorgänge betrogen und verlangen Schadenersatz in Milliardenhöhe. Die Verbindung zwischen VW und Porsche ist seit jeher eng. Anton Piëch, ein Schwiegersohn Ferdinand Porsches übernahm 1945 die Geschäfte bei Volkswagen und übertrug sie später an seinen Sohn. Ab 2005 erwarben die Porsches immer mehr Anteile von VW und versuchten 2008, den viel größeren Konzern komplett zu übernehmen. Vor …
Bild: Autokartell - Vorwürfe gegen VW, Daimler und BMWBild: Autokartell - Vorwürfe gegen VW, Daimler und BMW
Autokartell - Vorwürfe gegen VW, Daimler und BMW
Der Verdacht hat es in sich: Die Autobauer VW, Audi, Porsche, Daimler und BMW sollen sich über viele Jahre zu Technik, Zulieferern und Kosten abgesprochen und eine Art Autokartell gebildet haben. Der deutschen Autobranche droht nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" ein handfester Skandal. Demnach sollen sich die Autobauer Daimler, BMW und Volkswagen sowie die VW-Töchter Porsche und Audi schon seit den 90er Jahren regelmäßig in verschiedenen Arbeitskreisen zu verschiedenen Fragen abgesprochen haben. In den Absprachen soll e…
Bild: VW und Daimler im Fokus der BaFin - Schadensersatzansprüche der AktionäreBild: VW und Daimler im Fokus der BaFin - Schadensersatzansprüche der Aktionäre
VW und Daimler im Fokus der BaFin - Schadensersatzansprüche der Aktionäre
Den Autobauern VW und Daimler droht neuer Ärger. Nach dem Verdacht illegaler Absprachen prüft nun die Finanzaufsicht BaFin, ob die Autohersteller ihre Informationspflichten verletzt haben. Der Dieselskandal zieht seine Kreise und hat nun nach Medienberichten auch die Finanzaufsicht BaFin auf den Plan gerufen. Nachdem der Verdacht bekannt wurde, dass VW, Porsche, Audi, BMW und Daimler sich in verschiedenen Punkten schon seit Jahren abgesprochen und damit möglicherweise gegen das Kartellrecht verstoßen haben, prüft die BaFin nun, ob Volkswagen…
Bild: VW-Aktionäre können sich kostengünstig dem Musterverfahren anschließen und ihre Ansprüche sichern
VW-Aktionäre können sich kostengünstig dem Musterverfahren anschließen und ihre Ansprüche sichern
In Folge des Abgasskandals geschädigte VW-Aktionäre können sich noch bis zum 8. September 2017 dem Musterverfahren gegen Volkswagen anschließen. Der Anschluss an das Musterverfahren bietet den Aktionären die kostengünstige Möglichkeit, ihre Ansprüche geltend zu machen ohne eine Verjährung der Forderungen befürchten zu müssen oder selbst Klage erheben zu müssen. Die Anmeldung muss von Gesetzes wegen durch einen Rechtsanwalt vorgenommen werden. Mit der Bekanntgabe des Musterklägers durch das Oberlandesgericht Braunschweig am 8. März 2017 ist d…
Bild: VW Abgasskandal: OLG Braunschweig benennt Musterkläger - VW-Aktionäre können sich Musterverfahren anschließenBild: VW Abgasskandal: OLG Braunschweig benennt Musterkläger - VW-Aktionäre können sich Musterverfahren anschließen
VW Abgasskandal: OLG Braunschweig benennt Musterkläger - VW-Aktionäre können sich Musterverfahren anschließen
VW Abgasskandal: OLG Braunschweig benennt Musterkläger - VW-Aktionäre können sich Musterverfahren anschließen Das Oberlandesgericht Braunschweig hat im Musterverfahren gegen die Volkswagen AG den Musterkläger benannt. VW-Aktionäre können ihre Ansprüche noch in den nächsten sechs Monaten anmelden. Im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ist ein nächster wichtiger Schritt getan. Das zuständige OLG Braunschweig hat den Musterkläger bestimmt. VW-Aktionäre, die durch den Abgasskandal geschädigt wurden, aber bis…
Bild: VW weist neue Vorwürfe im Abgasskandal entschieden zurück – VW-Aktie verliertBild: VW weist neue Vorwürfe im Abgasskandal entschieden zurück – VW-Aktie verliert
VW weist neue Vorwürfe im Abgasskandal entschieden zurück – VW-Aktie verliert
Das entschiedene Dementi der Volkswagen AG folgte prompt auf die neuen Vorwürfe im VW-Skandal. Die US-Umweltbehörde EPA wirft dem Konzern vor, auch bei anderen Modellen als bisher bekannt Abgaswerte manipuliert zu haben. Auch wenn der Autobauer die Vorwürfe energisch zurückweist, verlor die VW-Aktie zwischenzeitlich wieder an Wert. Der Vorwurf der EPA: VW habe auch bei größeren Drei-Liter-Motoren eine Software installiert, mit der Abgaswerte manipuliert werden könnten. Nun drohen auch die VW-Töchter Porsche und Audi in den Fokus der US-Ermit…
Bild: Musterverfahren gegen VW - Anmeldefrist endet am 8. SeptemberBild: Musterverfahren gegen VW - Anmeldefrist endet am 8. September
Musterverfahren gegen VW - Anmeldefrist endet am 8. September
Musterverfahren gegen VW - Anmeldefrist endet am 8. September Nur noch bis zum 8. September 2017 können sich in Folge des Abgasskandals geschädigte VW-Aktionäre zum Musterverfahren gegen VW anmelden. Nach dieser Frist ist keine Anmeldung mehr möglich. Seit Herbst 2015 ist bekannt, dass VW die Abgaswerte bei weltweit rund elf Millionen Diesel-Fahrzeugen manipuliert hat. Im kommenden Jahr wird das Musterverfahren gegen Volkswagen beginnen. Geschädigte Aktionäre können sich aber nur noch bis zum 8. September 2017 zum Musterverfahren anmelden.…
Bild: VW-Abgasskandal: Musterverfahren verschoben - Anmeldung noch möglichBild: VW-Abgasskandal: Musterverfahren verschoben - Anmeldung noch möglich
VW-Abgasskandal: Musterverfahren verschoben - Anmeldung noch möglich
Ob VW seinen Aktionären im Zuge des Abgasskandals Schadensersatz zahlen muss, soll in einem Musterverfahren geklärt werden. Der Prozessauftakt verzögert sich aber, teilt das OLG Braunschweig mit. Im September 2015 wurde bekannt, dass Volkswagen Abgasmanipulationen an Diesel-Motoren vorgenommen hat. Die VW-Aktie hat dadurch erheblich an Wert verloren. Aktionäre werfen dem Konzern vor, zu spät über die Manipulationen informiert und sich dadurch schadensersatzpflichtig gemacht zu haben. Volkswagen weist den Vorwurf bislang zurück. In einem Must…
Sie lesen gerade: BGH stärkt Linie im Porsche-VW-Musterverfahren