(openPR) Seit dem Abschluss des EPÜ 1973 sind über die Jahre einige Mängel und Schwachstellen entdeckt und zahlreiche Verbesserungsvorschläge festgehalten worden. 1998 verständigte sich der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation auf einen Katalog juristischer und technischer Punkte für eine Revision. Mit der Revision wurden mehrere Ziele verfolgt:
• Anpassung an Entwicklungen im internationalen Recht, insbesondere an das TRIPS Übereinkommen und das Patent Law Treaty (PLT)
• Einführung eines neuen zentralen Beschränkungsverfahrens im EPA und die
Möglichkeit einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung von Beschwerdekammer-entscheidungen
• Amtsweite Einführung des BEST-Systems
• Deregulierung (Streichung unnötiger Bestimmungen)
• Straffung der Artikel des Übereinkommens und Überführung vieler verfahrens- oder
verwaltungstechnischer Details in die Ausführungsordnung.
In einer Reihe von Sitzungen des Ausschusses „Patentrecht“, dem Experten aus allen Vertragsstaaten und Staaten bzw. Organisationen mit Beobachterstatus angehören, wurden die Vorschläge sorgfältig geprüft und überarbeitet. Aus diesen intensiven Vorarbeiten gingen rund einhundert Vorschläge zur Änderung des EPÜ hervor, die in einem Basisvorschlag für die Revision des EPÜ zusammengefasst, im September 2000 vom Verwaltungsrat genehmigt und anschließend der Konferenz der Vertragsstaaten vorgelegt wurden.
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